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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wende mich mit meinem Thema an dieses Forum, da ich mir inzwischen nicht mehr zu helfen weiss.

Vor ca. 3 Jahren zogen wir in eine neue Wohnung (Bj. 1996). Bezüglich dieses Umzuges haben wir uns komplett neu eingerichtet, eine passende Einbauküche angeschafft und einen Einbauschrank einbauen lassen, da wir planten dort lange wohnen zu bleiben.

Bereits im ersten Sommer in dieser Wohnung bekamen wir unerwünschten Besuch. Ameisen kamen aus mehreren Löchern im Boden (hinter den Fußleisten) und liefen durch unsere Wohnung. Weiterhin hatten wir hunderte Flugameisen in der Wohnung, welche an der Fensterscheibe unseres Balkons ihren Paarungstanz vollzogen.

Dieser Mangel ist uns seinerzeit bewusst verschwiegen worden.

Die Familie, welcher vorher in der Wohnung wohnte, hatte bereits
Ostern 2004 mit einem massiven Schädlingsbefall zu kämpfen, welche durch einen Schädlingsbekämpfer Manfred Nachtigall seinerzeit eingedämmt, allerdings nicht vollständig behoben worden ist.

Das Problem tauchte dann genau ein Jahr später, zu Ostern 2005 in der nun von uns bewohnten Wohnung erneut auf und wurde durch 5-6 Einsätze eines Schädlingsbekämpfers nicht in den Griff bekommen.
(Fressköder wurden gespritzt, etc.)

Selbst eine massive Aktion, welche das Abdecken unseres Laminates, Anbohren des Estrich und Bedampfen mit Insektiziden umfasste, half nicht.

Wie Sie sich sicher vorstellen können, hatten alle Einsätze der Schädlingsbekämpfer mit Unannehmlichkeiten zu tun, welche wir ertragen mussten.

Anwesenheitspflicht unsererseits in der Wohnung und daraus resultierender Verdienstausfall, Schmutz & Dreck in der Wohnung, welcher durch die Bekämpfung verursacht wurde, unangenehme Gerüche in der Wohnung durch das verwendete Insektizid, Um- und Aufräumarbeiten unsererseits (Speisekammer räumen, Möbel umrücken, putzen, etc.)

Diese Dinge haben wir im Jahr 2005 oftmals über uns ergehen lassen müssen. Ganz zu Schweigen von den Einschränkungen, Ekel, Stresssituationen etc. welche der Ameisenbefall bei uns ausgelöst hat.

Da wir viel Geld in die Einrichtung und Ausbau des Objektes investiert haben und uns dort unser zu Hause geschaffen haben, in dem wir uns wohl fühlen wollten, haben wir in der Vergangenheit allen Gegenmaßnahmen zugestimmt und diese durchführen lassen.

Bei jedem neuen Versuch versprach man uns, es sei der letzte Einsatz gewesen und wir hätten danach Ruhe und Frieden.

Im letzten Jahr wollte dann einer der Schädlingsbekämpfer von uns ein Schreiben unterschrieben bekommen, welches ihn von allen Forderungen freispricht, wenn wir gesundheitliche Schäden davon tragen.

Dies haben wir nicht unterzeichnet.

Daraufhin kam dann das nächste Unternehmen, welches all unsere Möbel abrückte, Silicat hinter unseren Fußleisten ausstreute und wieder versprach, wir hätten im nächsten Jahr keine Probleme mehr.

Nun haben wir 2007, also das nächste Jahr und schon wieder kommen die kleinen Tierchen lustig aus dem Boden und tummeln sich an unserer Fensterscheibe.

Kommen sie um Schlafzimmer aus dem Boden schlafen wir im Wohnzimmer, kommen Sie im Esszimmer aus dem Boden essen wir außwärts, teilweise schlafen wir bei Verwandten.

Außer eine zeitweisen Mietminderung von 20 % konnten wir bis dato keine Forderungen umsetzen.

Kann uns hier im Forum jemand sagen, welche Möglichkeiten wir haben? Leider sind wir zwar für alles Rechtschutz versichert, für Mietrecht hatten wir das damals leider verpasst....

Wir würden einen Umzug vorschlagen, bei dem der Vermieter die Kosten dafür übernimmt. Haben wir noch andere Möglichkeiten? (Courtage für neue Wohnung? Einbauschrank bezahlt bekommen? Küchenumbau?)

Über entsprechende Hilfe hier im Forum wäre ich sehr dankbar!
Meine Freundin kann vor Ekel kaum noch die Wohnung nutzen.

Vielen Dank!
Gruß
Dali-SG
Stichwörter: wohnung + ameisen + hilfe + kosten + umzug

3 Kommentare zu „Ameisen in der Wohnung - Umzug? - Kosten - HILFE !!!”

Susanne Experte!

Schadenersatzforderungen können nur durch einen Anwalt durchgesetzt werden- da die Mieter in diesem Fall sicher keinerlei Schuld tragen ist davon auszugehen, dass der Vermieter in der Rechtsfolge auch die Anwaltskosten zu übernehmen hätte.
Wichtig ist auch der Hinweis, dass der Mangel dem Mieter verschwiegen wurde und der Mieter das offensichtiglich durch den Schädlingsbekämpfer beweisen kann.
Nachteil an der ganzen Geschichte- der Mieter hat das ganze Hin und Her m.E. viel zu lange mitgemacht!
Also: ob mit oder ohne Rechtschutz: einen Fachanwalt in der Nähe aufsuchen, die Anwaltskammer gibt Auskunft.

Der_Mario Experte!

Verschiedene Gerichte haben in ähnlichen Fällen unterschiedlich entschieden:

Das Amtsgericht Köln (213 C 548/97) hat mal entschieden, dass Ameisen weder eine Mietminderung, noch eine außerordentliche Kündigung begründen, da dies keine Beeinträchtigung der Mietsache sei. (die waren wohl offenbar weniger lästig als in Deinem Fall)

Das Amtsgericht Bremen (25 C 0118/01) hatte bei Mottenbefall dem Mieter eine 10 %ige Mietminderung zugesprochen. Demnach begründet erheblicher Mottenbefall eine Mietminderung auch dann, wenn weder dem Vermieter noch dem Mieter eine Ursache des Ungezieferbefalls vorzuwerfen ist oder die Ursache nicht aufklärbar ist.

Bei einer lang andauernden Mäuseplage urteilte das Amtsgericht Brandenburg (32 C 520/00), dass wegen der drohenden Gesundheitsgefährdung eine fristlose Kündigung des Mieters zulässig ist. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten (6 C 177/96) hatte in einem ähnlichen Fall eine Mietminderung auf Null für begründet gesehen.

Fazit: Wie Sabine schon sagte, unbedingt einen Fachanwalt aufsuchen und prüfen lassen, inwieweit eine außerordentliche Kündigung, höhere Mietminderung oder Schadensersatzforderungen Erfolgsaussichten haben.

dali-sg

Derzeit ist der Mieterbund für uns tätig.
Werden mal sehen müssen, was dabei raus kommt.

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