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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
dies ist mein erster Beitrag hier im Forum, also bitte ich schon mal im Voraus um Verzeihung falls ich dies im falschen Forum gepostet haben sollte.

Ich habe folgendes Anliegen: ich habe in der Periode 2002 bis zum 28.02.2007 eine Wohnung in Köln gemietet.
Am 04.04.2007 habe ich von meinen Vermieter einen Schreiben erhalten, in dem mit mitgeteilt wurde, dass die Stadt Köln im Rahmen einer Nachfeststelung, mit dem Grundsteuermessbescheid vom 04.01.2007, den Grundsteuermessbetrag ab dem 01.01.1993, steuerlich wirksam ab dem 01.01.2002, rückwirkend erhöht hat.

Da der Grundsteuer in der Nebenkostenabrechung enthalten sind, ist der Vermieter angeblich erlaubt die Nachbelastung auf den Mietern umzulegen.
Somit ergibt sich für mich eine Nachzahlung (für den Zeitraum 2002-2005) in Höhe von 825.32 Euro (206.33 Euro im Jahr). Für das Jahr 2006 und die zwei Monaten in 2007 muss ich mit weitere Nachbelastungen rechnen.

Aus den Unterlagen die mir geschickt wurden, geht hervor, dass sich der Grundsteuermessbetrag um 1705% erhöht hat, und der Grundsteuer 70%.
Der Vermieter hat sich zwar an das Finanzamt gerichtet, jedoch an der falsche Stelle, und das Einwandschreiben wurde somit nicht berücksichtigt. Anschliessend hat der Vermieter diese Kosten dann einfach auf den Mietern umgelegt. Und wurde mitgeteilt, dass die Belastung mit der nächste Miete vom Konto angebucht wird.

Ich habe mein Vermieter einige Fragen gestellt, die bisher unbeantwortet blieben:
- was war der eigentliche Grund für die erhebliche Nachforderung/Nachfeststellung
- hat sich mein Vermieter, nachdem das erste Einwandschreiben nicht berücksichtigt wurde, noch mal an das Finanzamt gewendet

Auf meine Anfrage beim Finanzamt, wurde mir gesagt dass das Finanzamt keine Auskünfte an Privatpersonen erteilt, dass aber mein Vermieter verpflichtet ist, mir die angeforderten Informationen zukommen zu lassen. Leider tun sich meine Vermieter damit sehr schwer, bzw. werden meine Fragen ignoriert.

Ich bin grundsätzlich nicht abgeneigt diese Nachforderung zu bezahlen, wenn alles rechtens verläuft. Ich habe jedoch Schwierigkeiten damit, eine Erhöhung vom Messbetrag um 1705% nachzuvollziehen. Kann man hier nicht von einen Berechnungsfehler ausgehen ?

Ausserdem, würde mich folgendes noch interessieren: Da mein Mietvertag gekündigt wurde, und ich die Nachforderung erst nach den Künsdigung erhalten habe, frage ich mich ob ich verpflichtet werden kann diese Nachzahlung zu leisten. Ein ehemalige Nachbarin, hat dies angefochten auf Grund der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.11.2001, Az. 2/11 S 191/01 (ist eine Befugnis zur Korrektur einer Betriebskostenabrechnung im Falle der Nachbelastung mit erhöhter Grundsteuer nicht mehr gegeben, wenn das Mietverhältnis beendet ist)[/i:70113].

Trifft dies auf mich auch zu, oder ist die Nachbelastung noch fristgerecht bei mir eingetroffen ?
Zum Thema Fristen, gibt es keine gesetzliche Verjährungsfristen, die eine Nachforderung über einen solchen Zeitraum unterbinden ? Ich meine mal etwas von einen Verjährungsfrist von 2 Jahre gehört zu haben.
Und als letzte Frage: kann der Vermieter diese Summe auf einmal komplett von mir verlangen, oder bin ich berechtigt diese in verschiedene Raten zu zahlen ?

Fragen über Fragen, wo ich (als Ausländer) komplett im Dunkeln taste, da ich die Deutsche Rechtschreibung nun mal nicht gut genug kenne.
Wäre für jede Antwort sehr dankbar.

1 Kommentar zu „Nachbelastung der Grundsteuer; rechtsgülitg oder nicht ?”

Der_Mario Experte!

Die Frage steht hier in der falschen Rubrik. Du solltest sie in der Rubrik "Nebenkostenabrechnungen/Betriebskostenabrechnungen" erneut stellen und sie außerdem als "wichtig" kennzeichnen.

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