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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wer kann helfen!
Ich warte noch auf die Nebenkostenabrechnung von 2005 .Aus dieser Wohnung
bin ich im selben Jahr ausgezogen.Nach meinem Auszug wurde das Objekt verkauft.Habe meine ehemalige Vermieterin angeschrieben.Auf Nachfrage,wo Abrechnung bleibt, bekam ich einen Verweis auf den neuen Besitzer.
Wer ist nun zuständig für die Abrechnung(ich vermute alte Vermieterin),und was kann ich tun,um die Abrechnung einzufordern.
Ach ja,ich erwarte eine Rückzahlung von ca. 300€ ,nachdem ich alles mal selber überschlagen habe.

4 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung nach Auszug --- Besitzerwechsel”

Berni911 Experte!

Der neue Eigentümer muss abrechnen, wenn er das Haus innerhalb einer Abrechnungsperiode erworben hat.

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Der_Mario Experte!

Wenn das Haus noch im Jahr Deines Auszugs verkauft wurde, ist der neue Eigentümer zuständig, sonst der alte.

Susanne Experte!

Wenn keine Abrechnung kommt, musst Du eh zum Anwalt: Es wird dann auf Rückzahlung der NK-Vorauszahlung geklagt. Dein Anwalt wird dann schon wissen, wen er verklagen muss <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

hattusch

Erstmal danke für die Antworten.

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