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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Es gibt zahlreiche Beiträge über das Thema, wenn der Vermieter in meiner Abwesenheit (3 Tage) die Wohnung betritt und die möglichen Folgen.

Nun hat offensichtlich mein Vermieter in meiner Abwesenheit den verschlossenen Keller betreten und dort eine zusätzliche Wasserleitung installieren lassen. Wie wird das gehandhabt?

1. Ist das ebenso als Hausfriedensbruch / Einbruch zu werten wie in einer Wohnung?
2. Rechtfertigt die Installation der Leitung ohne "Gefahr im Verzug", sprich geplatzte alte Leitung das Betreten in Abwesenheit?
3. Darf ein Schlosser / Installateur unter diesen Bedingungen (ohne Gefahr) auf Verlangen des Vermieters das (Vorhänge)Schloss öffnen. Das Schloss wurde nicht zerstört, aber es gibt auch sonst keine Möglichkeit, in den Keller zu gelangen.

Danke, Swunn
Stichwörter: vermieter + abwesenheit + betritt + keller

2 Kommentare zu „Vermieter betritt in Abwesenheit Keller”

Susanne Experte!

Wie wurde denn nun das Schloss geöffnet, wenn es nicht zerstört ist?
War der Keller abgeschlossen? Dann ist es Einbruch.
Kann nachgewiesen werden, wer es war?

Swunn

>> Wie wurde denn nun das Schloss geöffnet, wenn es nicht zerstört ist?

Ich nehme an, für einen Schlosser sollte das kein Problem sein, auch ohne es zu zerstören.

>> War der Keller abgeschlossen? Dann ist es Einbruch.

Klar war der abgesperrt. Holztür (kein Lattenverschlag) mit Vorhängeschloss.

>> Kann nachgewiesen werden, wer es war?

Die &quot;Vernehmung&quot; des Vermieters dazu steht noch aus, da ich einen Freund als Zeugen dabeihaben möchte. Aber es wurde eine neue Wasserleitung installiert, das wird wohl kein Einbrecher so nebenbei gemacht haben. <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

Swunn

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