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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe meine Wohnung zum 31.01,2005 gekündigt. Mein Vermieter will jetzt die Nebenkosten 2003 und 2004 mit einer vorläufigen Nebenkostenabrechnung gelltent machen. Er Begründet das, weil die Nebenkosten in dem Haus, in dem bis auf die von uns gemietete Wohnung alles Eigentumswohnungen sind, und der Vermieter die Nebenkosten gegenüber der Eigentümergemeinschaft angefochten hat. Da es ein schwebendes Verfahren ist konnte er keine Nebenkosten erstellen und will nun für die Beider Jahre knapp 1000,00 €. Die Nebenkosten sollen laut Mietvertrag nach DIN 4713 aufgeteilt werden.

Kann er Forderungen geltet machen???
Stichwörter: rechtmäßig + nebenkosten

2 Kommentare zu „Nebenkosten von 2002 und 2003 doch Rechtmäßig?”

Gast Experte!

jedenfalls für 2004 kann er noch bis 31.12.2005 mit Abrechnungen bzw. Korrekturen derselben kommen.
Für den Zeitraum 2003 ist allerdings der Zug abgefahren. Hier hätte der Vermieter spätestens am 31.12.2004 eine Abrechnung vorgelegt haben müssen.

Josh

Gast Experte!

jedenfalls für 2004 kann er noch bis 31.12.2005 mit Abrechnungen bzw. Korrekturen derselben kommen.
Für den Zeitraum 2003 ist allerdings der Zug abgefahren. Hier hätte der Vermieter spätestens am 31.12.2004 eine Abrechnung vorgelegt haben müssen.

Josh[/quote:787ef]

Ja das ist der Normalfall!
Kann der Vermieter sich darauf berufen, dass es ihm nicht möglich war eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, weil er die Ihm zugegangenen Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung gerichtlich angefochten hat?
Oder hätte er auf jeden Fall eine vorläufige Aufrechnung fristgerecht erstellen müssen?

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