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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich bin Untermieter und mein UM-Vertrag geht bis zum 31.08.07, ich würde aber schon früher ausziehen wollen.
Mit der Hauptmieterin habe ich einen Vetrag abgeschlossen wo §7 folgendes besagt
§ 7 Ersatzuntermieter
Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetz-ichen Frist - das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des über-nächsten Monats - zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaft-liche und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer (siehe § 4) einzutreten, und wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen.[/i:69921]

Dieser Vertrag ist natürlich nur von ihr und mir unterzeichnet und nicht wirklich etwas offizielles.
Muss ich trotzdem einen Ersatz für mich finden? Und kann ich wirklich erst in drei Monaten raus? Es handelt sich hierbei um eine möblierte Whg. und die Hauptmieterin macht derzeit ein Auslandsjahr dh. ich wohe alleine.

Danke für die Hilfe!
Stichwörter: untermieter + kündigungsfrist

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