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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Im Dezember 2003 bin ich in eine neue Wohnung (Erstbezug) eingezogen, der Mietvertrag läuft ab dem 15.12.2003. Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2003 erhalten - insgesamt über 600 Euro. Etwas viel für 4 Wochen (Ablesung Wasser/Heizung Mitte Januar 2004) in einer 60 qm Zweizimmerwohnung, oder?

Bei der Durchsicht der Unterlagen ist mir aufgefallen, dass die letzte Ablesung im Januar 2003 stattgefunden hatte, die Kosten also das gesamte Jahr 2003 betreffen, ein Zwischenablesung vor Einzug hat nicht stattgefunden. Wie berechne ich nun meine tatsächlich selbst verursachten Kosten (gerne großzügig, ich will ja niemanden übers Ohr hauen)? Soll ich vielleicht die Abrechnung für 2004 abwarten (Ablesung nächste Woche) und daraus meinen tatsächlichen Verbrauch abschätzen?

Wie ist hier vorzugenen - dass ich die Kosten für das ganze Jahr trage wo ich nur 2 Wochen in 2003 in der Wohnung war, ist ja nicht einzusehen....

Danke vorab, Gruß Stefan
Stichwörter: erstbezug + nebenkosten

3 Kommentare zu „Nebenkosten bei Erstbezug”

Gast Experte!

1. Wenn du die NK-Abrechnung für 2003 erst jetzt (Ende Januar 2005) bekommen hast, brauchst du gar nichts mehr bezahlen.

2. Falls du dennoch bereits bist zu blechen, so fordere deinem Vermieter auf, die Abrechnung zu erläutern und ggfls zu korrigieren.

3. Zur weiteren Beurteilung nenne dem Forum die Fakten!
Was für Kostenarten wurden umgelegt?
Wer hat die Heizkostenabrechnung erstellt?
Wie viel Personen leben in deiner Wohnung, wieviel gesamt im Haus?
etc........

Josh

maconaut

Hallo erstmal - natürlich will ich schon die von mir zu verantwortenden Kosten zahlen, das ist nicht das Problem (die Abrechnung kam auch schon im Dezember). Die Abrechnung ist auch insofern korrekt, dass die Zahlen für den Abrechnungszeitraum von 1 Jahr stimmen - ich aber in diesem Abrechnungszeitraum aber nur 4 Wochen Mieter war. Hätte es einen Vormieter gegeben, hätte dieser ja bis zum Ende seiner Mietzeit zahlen müssen, bei einem nahtlosen Übergang danach dann ich.

Da ich aber erster Mieter bin und die Wohunung vorher 2 Jahre leerstand, tauchen nun die gesamten Kosten 2003 auf meiner Abrechnung auf - eine Zwischenablesung vor Wohnungsübergabe hat nicht stattgefunden, daher meine Frage, wie ich aus meinen derzeitigen Verbrauchswerten "hochrechnen" kann. Es geht auch nur um die Heiz-/Warmwasserkosten, der Rest sind Kleckerbeträge...

Beispiel: Zu berechnender Zeitraum 15.12.2003 - 15.01.2004 (von Einzug bis Ablesung). Vergleichszeitraum 15.01.2004 - 31.01.2005 (von Ablesung bis Ablesung). Wie viel Prozent der Jahresheizkosten können etwa für die Wintermonate November bis März - wären 75 % ein angemessener Wert?

Dann würde ich 75% der Jahreskosten 2004/2005 auf die 4 Wochen 2003/2004 umrechnen (Kosten * 3/4 / 20 Wochen * 4 Wochen) = 15 % der Jahreskosten.

Wenn ich dann also 15% der mir berechneten Kosten als tatsächlich durch mich verursacht ansehe - rechne ich dann einigermaßen korrekt?

Wie ist es, wenn die anteiligen Kosten (Mieter hat nicht den ganzen Abrechnungszeitraum die Wohunung gemietet) wg. fehlender Zwischenablesung errechnet werden müssen? Falls da Pauschalen angesetzt werden: 60 qm 2 ZKB im Neubau, 16 Wohneinheiten (2-4 ZKB).

Danke und Gruß, Stefan

Gast Experte!

sorry, aber ich muss es so hart sagen:

hör auf zu lamentieren, klär die Angelegenheit wie unter Punkt 2 meines letzten Beitrags bereits erwähnt mit deinem Vermieter und beantworte die Fragen (insbesondere die 2. Frage unter Punkt 3).

Dann kann dir eventuell geholfen werden!

Ansonsten noch ein kleiner Hinweis: Google mal nach "Gradtagszahlen"


Josh

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