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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
wir wohnen in einem einfamilienhaus welches einen schornstein verfügt der zur Holzfeuerung gedacht ist. vor ungefaehr 10 jahern wurde er auf grund, das er nicht mehr den vorschriften entspricht verschlossen. auf grund der gestigenen heizkosten wollten wir uns nun einen holzofen für das wohnzimmer zulegen.
der kaminkehrer war da und meinte dies waere kein problem und um den vorschriten zu etsprechen müssten wir den im keller befindlichen Offenenkamin zumachen lassen. als wir unseren vermiter darauf ansprachen verbot uns dieser den kamin zu nutzen, obwohl wir für die kosten aufkommen wollten. er verbot es aus dem grund weil in der nachtbarschaft mehrere mehrfamilien haeuser stehen und die sich durch den rauch belaesstigt fühlen könnten.
ist dies zulaessig??
oder dürfen wir uns trotz dem verbot einen holzofen ins wohnzimmer einbaunlassen?

gruss matthias
Stichwörter: kamin + nutzung

6 Kommentare zu „Kamin nutzung”

dunkelroot

JA

Rano Experte!

Habt ihr schon dort gewohnt, als der Kamin noch betriebsbereit war?
Wenn nicht, habt ihr einen schlechteren Stand.
Andernfalls war / ist er mitvermietet und der VM müßte ihn sogar wieder instandsetzen lassen.

Ihr müßt wissen, ob ihr Euch den Ärger mit dem Vermieter antun wollt.
Für die Emissionen einer Feuerungsstätte ist der Betreiber verantwortlich, also ihr.
Da die Zuordnung von Beeinträchtigungen zum Verursacher bei einem Einfamilienhaus kein Problem sein sollte, hat Dein VM auch keinen Ärger zu befürchten.

Gruß
Ralph

Mutz2k

als wir dort eigezogen sind war er noch betriebs bereit!
dem vermieter waer es eh lieber wenn wir ausziehen, deshalb ist das mit dem arger eh so eine sache!
also koennten wir jetzt den ofen einbauen lassen und benutzen. er kann nichts dagegen tun?
gruss matthias

Susanne Experte!

Da wär ich mir nicht so sicher, da er eine Zustimmung verweigert hat.
Ob Du nun so einfach den Kamin wieder benutzen kannst, würde ich mir durch einen Fachanwalt absichern lassen. Gleichzeitig bedenken, dass Du die Kosten für die Instandsetzung nicht zurückbekommst, falls Du bald ausziehst.
Gegen kleines Entgelt kannst Du hier die tatsachen schildern und bekommst eine rechtssichere Anwort:
http://www.frag-einen-anwalt http://www.frag-einen-anwalt.de <!-- w -->

(wichtig, dass der Kamin bei Vertragsbeginn betriebsbereit war)

Mutz2k

wir haben ihn sogar noch benutzt !! mit dem ausziehen dauert noch mindestens 10 jahre es ist ein diensthaus! gruss matthias

Rano Experte!

Da wär ich mir nicht so sicher, da er eine Zustimmung verweigert hat. [/quote:43389]

Wenn mich nicht alles täuscht, steht in den Formularmietverträgen lediglich, dass der Mieter auf eigene Kosten die Erlaubnis der Baubehörde einzuholen hat. Von der expliziten Zustimmung des VM steht dort nichts - kann aber im Mom nicht nachsehen.

Gruß
Ralph

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