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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

bräuchte bitte dringend Hilfe!

Und zwar: Ich bin aus meiner alten Wohnung ausgezogen und der Boden in der Küche (billiger PVC) schlug Wellen. Das hat aber meine Vermieterin zugegeben, dass sie damals ihn nicht geklebt hat und es ihre Schuld war. Jetzt bei der Wohnungsübergabe hat sie ein kleines Loch von mir im Boden entdeckt. Ich sollte es der Versicherung melden. Die Versicherung hat mir dann einen Verrechnungsscheck i. H. von 100 € zugeschickt und im Brief stand, aufgrund vom Zeitwert erstattet sie nicht mehr. Ich hab über 4 Jahre in der Wohnung gelebt und habe den Boden neu bekommen. Meine Vermieterin gibt sich mit den 100 € nicht zufrieden und möchte 2/3 vom neuen Boden erstattet haben! Ist das rechtens, oder wieviel steht ihr zu?

Für schnelle Antworten, wäre ich sehr dankbar!
Stichwörter: küche + neuer + boden

1 Kommentar zu „neuer Boden in Küche”

FischkoppStuttgart Experte!

Also.

Ein Bodenbelag ist nach 5 bis 10 Jahren, je nach Qualität abgewohnt.

Sprich, gehen wir mal von dem MAX 10 Jahre aus. Hier müssten sie dann 60% zahlen. Das verlangt der VM!

Ich geh aber mal davon aus, das der PVC nicht in der absoluten preislichen Oberklasse ist. also gehen wir vom normalen 7 Jahre aus. Hier haben sie 4/7 zu zahlen.

nur als Vergleich <!-- m --> http://www.mietrecht-forum.com/topic,37141,-20-jahre-alten-teppich-nach-auszug-erneuern%3F http://www.mietrecht-forum.com/topic,37 ... rn%3F.html <!-- m -->

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