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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich möchte eine Mietminderung ansetzen und orientiere ich mich dabei an früheren Urteilen. Allerdings liegen diese tlw. sehr weit auseinander liegen, in meinem Fall (Temperatur in 75% der Wohnung nur 17-19 Grad) ist eine Minderung zwischen 5 und 30% alles schon mal gerichtlich zugesprochen worden.

Hm, wo leg ich das bei mir nun fest? 10, 15, 20%? Wie geht es nach einer Minderung weiter? Wenn der Vermieter nicht einverstanden ist, geht er event. vor Gericht, was dann?

Danke für die Mitteilung Eurer Erfahrung!

bäff

1 Kommentar zu „Mietminderungshöhe 1. Schätzung vs. langfristig”

FischkoppStuttgart Experte!

Es gibt nur eine Rechtssicherheit, wenn sie einen Anwalt einschalten, oder Mieterbund.de!!!

Alles Andere ist ein gefährliches Spiel!!!!!!!!

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