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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt:
Mein Bruder ist nach der Trennung von seiner Freundin, zu seiner "neuen" Freundin gezogen. Diese "neue" Freundin hielt nicht lange (4 Wochen ). Nun verlangt seine "jetzt nur noch Bekannte", er soll die Wohnung verlassen.
Wie gesagt, er wohnte zusammen mit Ihr ca. 4 Wochen in der Wohnung. Im Mietsvertrag steht seine Bekannte, und auch die Miete wurde von Ihr getragen.
Bleiben meinen Bruder irgendwelche fristen, in der er die Wohnung noch benutzen kann?

Für Antworten wäre ich dankbar,....achso,....Helau!!!
Gruß
Peter
Stichwörter: nutzen + gemeinsame + lange + man + mietswohnung

2 Kommentare zu „Wie lange darf man gemeinsame Miets-Wohnung nutzen???”

Susanne Experte!

Rein faktisch kann die "Freundin" seine Koffer vor die Tür stellen- es besteht keinerlei Anspruch auf irgendwas, keine Frist etc.
Alaaf

profesor

Jepp,...das habe ich Ihm auch gesagt. Wollte nur auch mal eine zweite Meinung einholen!

Danke! ....trööööt

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