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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Folgendes :
Mein ehemaliger Vermieter will mir die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2003 in Rechnung(Abrechnungszeitraum 1.1.2003-31.12.2003) stellen.Diese erhielt ich per Einwurfeinschreiben am 3.01.2005.
Der Vermieter hatte diese laut seinen Aussagen am 30.12.2004 bei der Post abgegeben.Was ist für mich bindend ? Der Tag an dem ich die Rechnung erhalten habe oder der Poststempel ?
Laut BGB ist er verpflichtet mir diese innerhalb von 12 Monaten zu präsentieren.
Stichwörter: nachzahlen + nebenkosten + bindend

0 Kommentare zu „Nebenkosten nachzahlen was ist bindend ?”

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