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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo zusammen!

ich habe zu folgendem sachverhalt eine frage:

wir haben eine mietwohung vor 6 monaten übernommen, in der überall teppichboden lag. auf unseren wunsch hin haben wir diesen in eigenarbeit entfernt und laminat legen lassen, wobei WIR [/b:02b8e]die materialkosten (gut 700 EUR) und der vermieter (schwarz[/u:02b8e]) die lohnkosten übernommen hat.

zum 31.03. ziehen wir aus und meine frage nun: ich möchte diese materialkosten gerne vom vermieter zurückfordern, da dieser ja die miete der nachmieter erhöhen kann (wertsteigerung durch laminat).

wenn der vermieter nichts zahlen möchte,

1.) kann ich das laminat entfernen [/b:02b8e](wir haben es ja bezahlt!) und den blanken estricht zurücklassen? (teppichboden ja komplett entfernt!)

2.) darf der vermieter das auf die kaution (1 KM = 510 EUR) anrechnen[/b:02b8e]?

gibt es da eine rechtliche grundlage?


vielen dank für eine antwort,
christian.

4 Kommentare zu „materialkosten laminat nach auszug zurückfordern?”

Susanne Experte!

Gibt es dazu eine schrfitliche Vereinbarung?

Wenn nicht: mündliche Vereinbarungen haben das Problem der Beweisbarkeit. Wenn Du beweisen kannst, dass das Laminat Dein Eigentum ist, so darfst Du es mitnehmen.

k-seven

ja, ich habe eine rechnung über die materialkosten des laminats

der vermieter hat sicher keine rechnung über seine schwarzarbeit, aber lässt sich sicher "zurückdatieren"...

ansonsten hab ich nichts unterschrieben, dass das laminat das eigentum des vermieters ist! oder gibt es da "versteckte" klauseln im mietvertrag?

danke und liebe grüße,
christian

Susanne Experte!

Hast Du schon mit dem Vermieter gesprochen?

Folgendes Problem könnte meiner Meinung nach auftreten:

der vertragsgemässe Zustand der Wohnung war mit Teppichboden. Wenn Du das Laminat ausbaust, muss der vertragsgemässe Zustand wieder hergestellt werden. (das wäre ein möglicher Anspruch des Vermieters)

Daher solltest Du eine gütliche Einigung suchen!

k-seven

das mit dem "vertragsgemäßen zustand" hatte ich befürchtet. daher auch meine frage: wenn im mietvertrag nirgendwo vermerkt ist, dass sich zu beginn des mietverhältnisses teppichboden darin befand, kann ich damit argumentieren...?

ich werde natürlich versuchen, die kosten auf die nachmieter (unter abzug einer nutzungsgebühr von 6 monaten unsererseits) umzuwälzen.

danke vielmals dennoch!

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