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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Also folgendes(ich versuchs kurz zu machen): vor ca.2 1/2 jahren habe ich eine 3er-WG geründet. Da die baulichen Beschaffenheiten ned optimal waren für 3 personen(ein Durchgangszimmer), haben wir mit Hilfe einen Tischlers eine Trennwand angebracht, welche lediglich zum Sichtschutz dient, also es wurde nicht in Wand, Decke oder Boden gebohrt, die Spanplatten wurden mit Teppich- bzw. doppelseitigem Klebeband angebracht.

Die Wohnung wurde aufgrund des Todes der Vermieterin jetzt vererbt, der neue Vermieter will, dass wir diese Trennwand bis 28.2. beseitigen und danach einen Gutachter kommen lassen, ansonsten kündigt er uns!!???

Kann mit jemand von euch weiterhelfen?was ist rechtens?reicht es nicht, dass wir diese Wand bei Auszug wieder entfernen(da es sich ja um keine feste wand handelt)?

danke für eure antworten

0 Kommentare zu „trennwand-vermieter verlangt entfernung bis ende febr.”

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