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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich brauche dringend Hilfe ! Und zwar:
Ich habe 2005 von meinen Eltern ein Grundstück bekommen, auf dem eine Reihengarage (Baujahr 1973) steht. Jetzt möchte ich eine dieser Garagen selbst nutzen und habe dem vorherigen Eigentümer seinen Pachtvertrag zum 31.12.2006 gekündigt. Nun gibt mir dieser meine Garage nicht heraus. Er will sie mir verkaufen. Laut Schuldrechtsänderungsgesetzt gibt es ja kein fremdes Eigentum auf dem eigenen Grundstück. Der Vorbesitzer beruft sich auf einen Kaufvertrag von 2000, auf dem mein Papa (als damaliger Grundstückseigentümer) bestätigt hat, dass die Garage bis 2010 genutzt werden darf. Jetzt möchte ich wissen, ob so eine Klausel immer noch wirksam ist und welche Möglichkeiten ich habe, an meine Garage zu kommen. Ich bin nicht bereit, Geld dafür zu bezahlen, da der Zustand miserabel ist.
Danke für eure Antworten

0 Kommentare zu „Garage nach Schuldrechtsänderungsgesetz”

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