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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wer kennt die Rechtslage, wenn ich seit knapp 5 Jahren in einem Zimmer wohne, und dann ausziehen möchte (Studienende). Der Mietvertrag ist extrem lapidar gehalten, nichtmal eine DinA4 Seite, von Renovierung steht nichts drin. Das einzige: "Es wird gebeten, das Bekleben von Möbeln...zu unterlassen.". Der Raum war vorher in passablem Zustand und ist es jetzt auch. Jedoch sind einige (auch vorher nicht neue) Möbel(Bett, Schrank) mit der Zeit verschlissen und defekt.
Was muss ich denn ersetzen oder renovieren in diesem Fall?

Vielen Dank

1 Kommentar zu „Renovierung ohne Mietvertragsklausel”

Susanne Experte!

Gar nichts, weil nach BGB auch Schönheitsreparaturen Aufgabe des VM ist, diese kann aber per wirksamer Klausel auf den Mieter abgewälzt werden-ohne wirksame Klausel, keine Renovierung.

Das Abwohnen der Möbel ist normal und in der Miete enthalten.

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