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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich hatte grad wieder ein "anregendes und amüsantes" Gespäch mit meinem Ex-Vermieter. Zur Klärung:
Ich bin im April 2006 aus meiner Wohnung fristgemäß ausgezogen.
1.
Als erstes kam er vorm Auszug (31.04.06) damit, das ich die Wartung der Heiztherme noch eimal machen soll. Diese hatte ich aber im Dez.2005 erst machen lassen und deswegen habe ich es nicht eingesehen, sie noch einmal zu machen. Er hat dann bei der übergabe mir die Wohnung nur abgenommen wenn ich die hälfte der Kosten für die Wartung übernehmen. Wurde mit auf das Übergabeprotokoll geschrieben und ich mußte es unterschreiben. Habe es bis heute nicht überwiesen, weil ich weiß das die Wartung nicht gemacht worden ist. Deswegen sehen ich nicht ein, das er sich das Geld einsteckt.
2.
Jetzt habe ich ihn angeschrieben, weil ich gerne die Abrechnung für 2005 hätte. Da ich weiß, das die anderen Mieter im Haus , sie schon im August 2006 bekommen haben. Darauf hat er gemeint, das ja angeblich ausgemacht war, das er mir die Abrechnung 2005 dann zusammen mit der von 2006 schickt. Aber wenn ich sie unbedingt haben will, dann schickt er gleich ne Mahnung für die Kosten der Wartung mit dazu und übergibt es seinem Anwalt....bla bla...
Und wenn ich warten würde bis er beide zusammen schickt, dann würde er die Kosten für die Wartung gleich von meinem Guthaben von der Abrechnung einbehalten / abziehen und ich bräuchte das nicht mehr zahlen.

Hoffe jemand versteht den zusammenhang.
Meine Frage ist:
1. Muß ich die Kosten doch bezahlen für die Wartung?
2. Kann er die Abrechnung einbehalten, weil er beide Jahre zusammen abrechnen will?(getrennten Rechnungen)
3. Was kann ich tun, bringt es was es einem Anwalt oder dem Mieterbund zu übergeben?

Danke schonmal!
zwergi
Stichwörter: ausszug + nebenkostenabrechnung

2 Kommentare zu „nebenkostenabrechnung 2005 nach ausszug”

Berni911 Experte!

Hallo,

als erstes solltest du klären, ob es in deinem Bundesland einen 31. April gibt!

Dann steht sicherlich etwas in deinem Mietvertrag drin, was die Bezahlung der Wartung deiner Heizungsanlage betrifft. Danach würde ich mich richten. Erstmal muss er doch den Beweis erbringen, dass die Heizung gewartet wurde!
Abzurechnen ist übrigens innerhalb Jahresfrist, wurd hier ja schon 100 mal geschrieben. Wenn dein Abrechnungszeitraum also am 31.12.2005 endet, dann kann er sich seine Nachforderung für 2005 in die Haare schmieren, es sei denn, er hat deine Aussage schriftlich, dass er die Abrechnung mit der von 2006 schicken darf.
Ich würde ihm vielleicht mal eine Frist setzen, die Abrechnung für 2005 rauszurücken. Reden kann man ja immer viel und rumtelefonieren und......

Weiss nicht ob das was bringt mit dem Anwalt, würde erstmal selbst alles Schreiben und gucken was bei raus kommt.

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Susanne Experte!


Wurde mit auf das Übergabeprotokoll geschrieben und ich mußte es unterschreiben.zwergi[/quote:09686]

So ein Schwachfuf !!! Seit wann &quot;muss&quot; man sowas denn unterschreiben? Wenn er Dich mit Waffengewalt dazu gezwungen hat, muss das strafrechtlich verfolgt werden - ansonsten kann Dich keiner zwingen, irgendwas zu unterschreiben!!

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