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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

unser Vermieter hat uns die Wohnung mit einer 3monatigen Kündigungsfrist gekündigt, obwohl wir 9,5 Jahre in der Wohnung (ein Haus mit 6 Zimmern, weil mein Mann von zu Hause aus arbeitet) sind. Die Kündigung kam so überraschend, dass wir uns erst nach einer geeigneten neuen Wohnung umsehen mussten und die 3-Monats-Frist nicht einhalten konnten. Während wir dann aber unsere Möbel aus dem Haus transportieren wollten ließ unser Vermieter ein Gerüst um das Haus stellen, so dass wir 3 Wochenenden (wir haben beide glücklicherweise einen Job) keine Möbel räumen konnten. Dafür sollen wir jetzt noch die volle Miete bezahlen. Aber die Krönung kommt noch: Da der Vermieter aus unseren Betriebskostenvorauszahlungen die Wasser- und Abwassergebühren für 2005 nicht bezahlt hat, wurde am 16.12.2006 die Wasserversorgung abgestellt. Ist hierbei eine 100%-ige Mietminderung unsererseits möglich?

Außerdem verweigert unser Vermieter uns die Auszahlung/Rücküberweisung unseres Guthabens i.H.v. ca. 2.500,00 EUR aus der Überzahlung der Betriebskosten in 2005. Was kann man dagegen tun?

Vielleicht hat jemand irgendwo mal entsprechende Gerichtsurteile oder ähnliches gefunden.

Ich würde mich über Eure Hilfe freuen.

Mit freundlichen Grüßen
p10ikl

1 Kommentar zu „Wieviel Mietminderung bei abgestelltem Wasser?”

Susanne Experte!

Da kannst Du nur vor Gericht auf Auszahlung klagen.

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