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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich bin letztes Jahr im Oktober in eine WG (Dachgeschoss) gezogen.
Meine Pauschale für Strom und Heizung für 26 m² liegt bei 90€.

Die WG wurde in diesem Zeitpunkt neu zusammen gewürfelt.
Heute kam der Vermieter und meinte er müsste 2000 Euro Gas nachzahlen für 2006.
Dies hätten angeblich die alten Mieter verbraucht, will uns aus diesem Grund die Pauschale erhöhen.
Ich zahle insgesamt 380 € Miete, das ist schon ein Haufen Geld.

Zum Haus, das ist ein Altbau. Die Fenster sind absolut beschissen.
Der Treppen Eingang zu WG weißt eine Schlitz aus von 1 cm. Da kann man eine Finger durchstecken. Es zieht an jeder Ecke, Ebenfalls an jedem Fenster. Die Heizungsrohre sind nicht in der Wand, sondern auf der Wand sichtbar verlegt ohne irgendwelche Isolierung.

Bei mir im Dachgeschoss ist ein ständiger Zug am Fenster, in den Ecken.
Die Heizung muss ständig voll laufen.
Wenn von draußen ein Windstoß kommt merke ich noch drinnen Anhand der Luftbewegung. Bei windigen Tagen wird es drinnen nicht wärmer als 17-18 °C. Ich bekomme jetzt zwar größere Heizkörper, aber ich bin nicht bereit mehr zu zahlen, weil dauern dieser ständig Luftzug im ganzen Haus und im Dachgeschoss herrscht und die Wärme raus zieht.

Gibt es da irgendwo gesetzliche Richtlinien. An wenn kann man sich da wenden ?

MFG
Steve

2 Kommentare zu „Hilfe, Erhöhung der Nebenkostenpauschale”

Susanne Experte!

Nein, der Vermieter darf rein gesetzlich einen Hasenstall mit Gas oder Ölheizung vermieten. [/b:cd04c]

Noch in 2003 wurde in einem mir bekannten Altbau eine Gaszentralheizung eingebaut, obwohl sich der Preisanstieg schon damals abzeichnete und die Mieter sich dagegen gewehrt haben. Die Eigentümer sind in keinster Hinsicht dazu verpflichtet, sich um alternative Energien für die Häuser zu bemühen, was heutzutage jeder EFH Besitzer anders macht, aber die blöden Mieter bezahlen ja dafür....
Du kannst nur die Wohnung wechseln- ausserdem scheint mir 380.-€ für 26qm Altbau ziemlicher Wucher, bei einem Umzug kannst Du nur gewinnen.

Vor Abschluss eines neuen Mietvertrags solltest Du schriftlich vom Vermieter zusichern lassen, dass das Haus isoliert ist und die Fenster dicht, dann heizt Du auf jeden Fall nicht zum Fenster raus.

steve_h

Hallo,

Das Problem ist, in Stuttgart sind die Mietpreis astronomisch.
Ich habe jetzt im Internet noch gesucht.
Ein Anwalt hat geschrieben.

Soweit hier eine Verschwendung von Heizkosten die Folge ist, geht es nicht nur um die Minderung der Kaltmiete, sondern auch um die Minderung der Heiznebenkosten. Die Gerichte gehen bei dieser Minderung gleich etwas höher heran. Es gibt Entscheidung zwischen 5% bis 20%. In schweren Fällen ist auch mehr denkbar. Es gibt Urteile die bis zu 50% veranschlagen. Je mehr Heizverlust und Durchzug, desto höher wird der anzusetzende Minderungsgrad sein.Wichtigster Faktor dürfte der Verlust der Heizwärme und der Luftzug sein.

Und das ist absolut der Fall. Man spürt das Überall im Haus.

MfG
Steve

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