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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben ein Problem. Ich wohne mit meiner Freundin in einem renovierten Gruenderzeit-Altbau (75qm) , so richtig schoen mit Kronleuchter und Stuck. Wir sind direkt als Erstmieter nach der Kernsanierung eingezogen.

Leider hatte der Vermieter die Wohnzimmerfenster nicht erneuert - aus Denkmalschutzgruenden, und weil sie tatsaechlich wunderschoen sind (bunte Glasumrandung) - gerade wenn die Sonne durchscheint.

Die Fenster weisen jedoch jetzt im Winter mehrere Probleme auf:
  1. [*:8ab1a]Es sind uralte Einglasscheiben -> praktisch keine Waermeisolierung. Insbesondere haben wir grosse Schwierigkeiten, das Wohnzimmer warm (21 Grad) zu bekommen.[/*:m:8ab1a]
    [*:8ab1a]Die uralten Holzrahmen verziehen sich leicht -> Klemmen[/*:m:8ab1a]
    [*:8ab1a]Bei weniger als 8 Grad Aussentemperatur sind sie praktisch andauernd klitschnass, obwohl wir mehrmals taeglich stosslueften[/*:m:8ab1a]
    [*:8ab1a]Insbesondere waren Rahmen und Scheibe nach 7 Tagen Weihnachtsurlaub kraeftig angeschimmelt, da sich auf den Fensterholmen das Kondenswasser gesammelt hatte.[/*:m:8ab1a][/list :o :8ab1a]
    Nun sollte sich der Vermieter gerade aus letztem Grund etwas fuer die Fenster ueberlegen. Gegen alle obigen Probleme hilft insbesondere der Einbau neuer Fenster. Der Vermieter hat sich ein Angebot machen lassen, und bietet uns nun an, tatsaechlich neue Fenster einbauen zu lassen.
    Allerdings nur gegen eine dauerhafte Mieterhoehung nach BGB Paragraph 559, 559(a) um ~40 Euro, da die neuen Fenster ~4400 Euro kosten![/b:8ab1a]
    Das ist uns ehrlichgesagt ein wenig viel ...

    Nun ergeben sich fuer uns mehrere Fragen:
    1. [*:8ab1a]Eigentlich ist es ja eine Mangelbeseitigung. Ist hier 559 ueberhaupt anwendbar?[/*:m:8ab1a]
      [*:8ab1a]Was waere eine angemessene Maengelbeseitigung, die der Vermieter komplett uebernehmen muesste? Neue Fenster? Streichen der alten Fenster?[/*:m:8ab1a]
      [*:8ab1a]Seit neuestem gilt ja die neue Energieeinsparverordnung. Muss da der Vermieter die Fenster nicht sowieso erneuern oder austauschen?[/*:m:8ab1a][/list:u:8ab1a]
      Es waere toll, wenn ihr uns helfen koennt!!!

      Gruesse
      Johannes

2 Kommentare zu „Mangelbeseitigung Altbau - Vermieter schlaegt BGB 559 vor”

Variatio

Ach ja, hier ein paar Bilder:
http://home.arcor.de/johannesklauser/Haus/schimmel1.jpg[/img:e70c7]

[img:e70c7]http://home.arcor.de/johannesklauser/Haus/schimmel2.jpg[/img:e70c7]

[img:e70c7]http://home.arcor.de/johannesklauser/Haus/schimmel3.jpg[/img:e70c7]

Wir hatten die Fenster jetzt erstmal mit Anti-Schimmel-Spray behandelt, aber das ist ja keine dauerhafte Loesung ...

Ciao,
Johannes

Susanne Experte!

Tja, da ist man sich nicht so ganz einig, ob es sich um eine Modernisierung handelt oder nicht.
Der Vermieter möchte 11% der Kosten umlegen, das wäre eine Modernisierungserhöhung.
Ich würde das von einem Fachanwalt prüfen lassen, eine Investition, die sich lohnt.

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