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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

wir haben zum 30.4.05 unsere Wohnung gekündigt weil wir in einem Haus gemeinsam mit den Vermietern wohnen. Es ist ein Doppelhaus und wir bewohnen nur den unteren Teil der einen Hälfte, über und neben uns ist die Wohnung der Vermieter.
Diese habe die Böden bei Bau des Hauses nicht isoliert, haben aber 4 Kinder und sind selbst auch sehr laut und Polterrig. Nachts wird häufig gestritten, morgens um 6.45 schon Türen geknallt, was für mich oft unerträglich ist da ich Schichtdienst habe und oft sehr spät ins Bett komme.
Wir hören ihre Intimitäten nachts usw.
Auch nach 20 Uhr und während der Mittagszeit toben die Kinder oft laut über unserer Wohnung, da sie dort ihren "Spielflur" haben.
Auf die Hellhörigkeit der Wohnung hat uns bei Einzug niemand hingewiesen.

Hinzu kommt das die Wohnung mit Gartenanteil vermietet wurde (im Mietvertrag steht: Vermietet: 1 Gartenanteil), was plötzlich angezweifelt wird. Die gesamte Familie nimmt sich das Recht heraus, durch unseren Garten zu spazieren (es gibt keine Zäune), was im Sommer unsere Ruhe und Privatsphäre erheblich gestört hat.

Wir haben die Vermieter in zahlreichen Gesprächen darauf hingewiesen, das wir uns sehr gestört fühlen. Es hat sich aber nicht wirklich viel geändert.
Das Wohnen hier ist für uns unerträglich geworden.


Nun die Fragen:
- Hat dieser Zustand evtl. Einfluss auf die Kündigungsfrist?
- Können wir noch eine Mietminderung vornehmen, müssen wir diese vorher anmahnen?
- Können wir, da wir erst 15 Monate in der Wohnung wohnen und bei Einzug alle Wände renoviert haben, eine Gegenleistung für die Ausgaben der Renovierung verlangen?

Wir wollen es eigentlich nicht hart auf hart kommen lassen, aber sehnen uns nach einer Art ausgleichender Gerechtigkeit, da wir neben allem Ärger nun auch wieder eine neue Wohnung suchen, Umzug finanzieren und evtl. dort neu renovieren müssen.

Vielen Dank für Ihre/Eure Antworten. greenroom

3 Kommentare zu „Mietminderung, wegen Lärmender Vermieter und deren Kinder?”

Gast Experte!

Einen ähnlichen Fall wie Ihr habe ich selbst einmal erlebt.

Hierbei hat ein Mieter eines mietshauses versucht rechtliche Schritte gegen den Vermieter einzuleiten, weil er sich durch dessen Musizieren gestört fühlte. Er minderte auch die mitete.
Jedoch ist dem Mieter keine der Beabsichtigten Maßnahmen geglückt, und er kündigte nach einiger Zeit des Rechtsstreits mit uns sein Mietverhältnis nach fast 20 Jahren.

Ich finde eine soclhe Entwicklung sehr bedauerlich. Es muss einem jeden Mieter doch klar sein, dass er gegen ein Entgelt das Eigentum des Vermieters zur Nutzung zur verfügung gestellt bekommt, er hält sich im Hause des Vermieters auf. Schon aus rein moralischer Sicht ist es eine Unverschämtheit als Mieter gegen den Vermieter vorzugehen, weil sich dieser in seinem Eigentum einigermaßen frei bewegt. Des weiteren gibt es dafür keinerlei rechtliche Grundlage.

Ein spielen der kinder nach 20.00 stellt keine Belästigung dar, soweit die Ruhezeiten von 22.00-6.00, sowie von 13.00-15.00 eingehalten werden. Den Mieter wird ein derartiges Verhalten unweigerlich in eine unangenehme Situation manövrieren.

Zudem sollte bedacht sein, dass Überhaupt der Gedanke gegen den Vermieter, nur wegen dessen ausgeleber Freiheit in SEINEM Eigentum etwas zu unternehmen, in vielen Kulturkreisen dieser Welt überhaupt überhaupt nicht gedacht würde.

Eine egoistische Ellenbogendenkweise ist so etwas und Menschen die dieses pratizieren, stören die soziale Gesellschaft und führen bei Vermietern zu grundsätzlichem Misstrauen gegenüber Mietern.

Es beleibt nur zu hoffen, dass der Versuch der Mitervereine, dieses Gedankengut zu verbreiten und gegen den Vermieter an sich zu hetzen, nicht gelingt.

Gast Experte!

Hallo Gast, danke für Deine Nachricht.

Scheinbar hast Du den Sachverhalt nicht richtig begriffen. Es geht bei meinem Beitrag um vermeidbaren Lärm. Wenn in den Zimmern über meinem Schlafzimmer schon um 6.30 mit den Türen geknallt wird ist das, denke ich, keine ausgelebte Freiheit sonder reine Rücksichtslosigkeit. Wenn ein Vermieter der ausserdem Architekt ist nicht daran denkt das er vielleicht die Böden isolieren sollte, den Spielflur seiner vier Kinder aber genau über die vermietete Wohnung legt und diese Kinder auch in der Mittagszeit und nach 22.oo Radau machen dann hat es sicher nichts mit Egoismus zu tun, wenn man sich hierüber aufregt. Es liegt uns sicher fern, Menschen in ihrer Freiheit einschränken zu wollen, aber die Freiheit des einen endet nun einmal wo sie anfängt anderen zu schaden.
Wir haben übrigens mittlerweile gekündigt und werden spätestens zum 30.4. ausziehen. Danke für Ihr Verständnis.

ferdi

Ich habe volles Verständnis für deine Situation, greenroom1. Mir geht es ähnlich: Vermieter neben/über mir. Über meinem Schlafzimmer ist das Kinderzimmer mit fehlender Trittschalldämmung, unter mir wird zu unmöglichen Zeiten der Fernseher so laut aufgedreht, dass ich meinen eigenen nicht höre.
Bin auch im Schichtdienst tätig.
Ich habe aber den Fehler gemacht, mich nur mündlich zu beschweren, so dass ich wohl jetzt keine Möglichkeiten habe (ziehe sowieso bald aus, es ist unerträglich).
Diese "Kleinvermieter" sind oft der Meinung, man ist nur geduldeter Gast. Sobald es aber Probleme/Mängel gibt, sind das die gleichen Leute, die sich monatelang bitten lassen, bzw. gar nicht tätig werden. Diese Einstellung ist egoistisch, unberechtigt und absolut weltfremd.
Einen Vorteil hat das ganze: Aus Fehlern lernt man, die nächste Wohnung wird erheblich besser.
Wünsche dir alles gute für die zukünftige Wohnsituation!

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