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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

unser Vermieter hat uns die Nebenkostenabrechnung für 2006 geschickt. Wir sollen 162 Euro nachzahlen. Diese Summe kommt zustande aus der Abrechnung von Jan.-Dez. 2005.
Zur Erklärung: Unser Vermieter ist eine Behörde, die das Wohnhaus selber nur angemietet hat.
Man hat mir das gerade telefonisch so erklärt, dass die eigentliche Abrechnung für 2006 erst Mitte 2007 vorläge, und man deshalb auf die Daten auf 2005 zurückgriffe, damit man uns im Januar eine Abrechnung schicken könnte. Außerdem ständen wir uns damit ja auch günstiger, weil eh alles teurer geworden wäre.
Wir sind übrigens im August 2005 eingezogen und haben im Januar letzen Jahres keinerlei NKA bekommen.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Ich blicke nämlich bald nicht mehr durch.
Ist das rechtens, was unser Vermieter da macht?

Im Dezember hat er uns auch eine Erhöhung auf Basis des Mietspiegels per 01.01.2007 geschickt, welcher wir bisher nicht zugestimmt haben.

Kann mir jemand helfen? Danke schon jetzt dafür!!!
Stichwörter: daten + nebenkostennachzahlung + basis

11 Kommentare zu „Nebenkostennachzahlung für 2006 auf Basis der Daten von 2005”

jogorama

Ich bin der Meinung das die Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt werden muss da die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum zugeschickt werden muss.
Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung für 2006 auch mit den Daten für 2006 abrechnen und diese Nebenkostenabrechnung auch spätestens bis zum 31.12.2007 zuschicken da er sonst keinen Anspruch mehr auf Nachzahlung hat.
Der Mieter hat jedoch mehr als 12 Monate Zeit falls er eine Nachzahlung vom Vermieter erwarten kann.

Susanne Experte!


Der Mieter hat jedoch mehr als 12 Monate Zeit falls er eine Nachzahlung vom Vermieter erwarten kann.[/quote:0e31e]

Der Mieter hat 12 Monate Zeit...bis dahin stimmts ja noch....Einspruch in die NK-Abrechnung einzulegen.

Ergibt sich aus einer Abrechnung eine Gutschrift für den Mieter, so kann diese innerhalb der normalen Verjährungsfrist vom VM gefordert werden, bzw. wird die Verjährung gehemmt, sogar noch länger.

jogorama

Wie siehst Du das denn mit der Nebenkostenabrechnung von bonnie2105?

Susanne Experte!

Eine Abrechnung macht man, wie der Name schon sagt, aufgrund vorliegender Abrechnungen der Versorger-> ohne Rechnungen keine Abrechnung...
So dumm kann kein VM sein bzw. eine Gesellschaft oder Behörde.

bonnie2105

Danke, Susanne!!!
Selbst mir als Laie kam ja da was spanisch vor.
Ich habe mal die langjährigen Mieter bei uns im Haus gefragt, und die haben wohl alle zum ersten Mal diese Nebenkostenabrechnung bekommen.
Sieht mir so aus, als hätte der Vermieter in den früheren Jahren ein Guthaben aus den Vorauszahlungen erwirtschaftet und dies für sich behalten.

Ich werde ihm jetzt schreiben, dass er uns gerne für 2006 eine Nebenkostenabrechnung schicken kann, wenn alle Rechnungen vorliegen und wir das aktuelle Schreiben als gegenstandlos betrachten.

Ist das ok so?

Susanne Experte!

Ja, würde ich auch so machen.

Berni911 Experte!

Hallo,

bei Behörden wäre ich da etwas vorsichtig, es gibt da Sonderregelungen!

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Susanne Experte!

Mag sein, aber wie oben beschrieben ist keine Sonderregelung sondern einfach falsch...

jogorama

Außerdem gelten Gesetze auch für Behörden. Die legen sich die vielleicht schonmal gerne so wie es denen passt <!-- s :o --><!-- s :o --> ;) aber ich denke das Mietrecht ist in diesem Fall ziemlich eindeutig!

Berni911 Experte!

Hallo,

will mich da nicht zu sehr streiten, es gibt aber ein Landesrecht, wo das ganze anders geregelt ist, für bestimmte Personengruppen und Wohnungen. Wenn es für diesen Fall nicht zutrifft, ist das ja ok. Ist eh ein Spezialfall.

Grüsse

Rano Experte!

Bei der herrschenden Vermutung, dass bisher keine Abrechnung kam, weil der VM sich das Geld in die Tasche gesteckt hat, kann man auch nun noch eine 05er Abrechnung nachfordern.
Ich halte es allerdings für eher unwahrscheinlich, dass sich eine Behörde etwas einsackt.

Gruß
Ralph

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