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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

zur erst zur Thematik:

Vor einigen Wochen, wollte ich eine Gardinenhalterung anbringen.. dazu war es ( wie man sich schon denken kann ) nötig Löcher zu bohren.
Hierbei traf ich auf eine elektrische Leitung. Ich rief meinen Vermieter an, der Elektroinstallateure vorbei schickte. Diese behoben den Fehler.
Nun soll ich den Einsatz, durch Eigenverschuldung bezahlen.

Fakten:

Vor dem bohren prüfte ich, ob irgendwelche Leitungen, durch Steckdose oder Verteilerdose an dieser stelle vorbei gehen könnten. Allerdings deutete nichts darauf hin.
Die Elektroinstallateure fanden herraus, das dieses Kabel schräg von der Oberkante herrunter ging. Ausserdem schauten sie selbst nach Steckdosen und Verteilerdosen, die in der nähe sein könnten, aber Fehlanzeige. Später fand man herraus, das dieses Kabel den Verlauf durch mein Zimmer nahm und ins Nachbarzimmer zur Steckdose führte.
In der Fehlerdokumentation der Elektroinstallateure wurde dies protokolliert!!

Nebenbemerkung:

Man sollte vielleicht noch dazu sagen, das es ein altes DDR System ist, in der man gern mal ( aus Materialmangel ) das Kabel quer durch die Wand gezogen hatte. Ausserdem war es eine Unterputzverlegung ohne Rohr.. durch abklopfen der Wand, konnte man keine Hohlstellen ermitteln.

Frage:

Kurz. ich konnte nicht ersehen, das an dieser Stelle überhapt eine elektrische Leitung verlief, die Elektriker ebenso wenig.
Als Eigenverschulden sehe ich dieses nicht, also warum sollte ich den EInsatz der Elektriker zahlen?
Baupfusch muss auch die Firma zahlen, die es verbrochen hat. Oder wie seht ihr das?
Besteht die Chance, Wiederspruch gegen die Einsatzzahlung einzulegen, oder hab ich als Mieter den Baupfusch von vor 40 Jahren zu bezahlen?
was kann ich tun und am besten ohne gleich Anwälte dazu zu ziehen?
Stichwörter: installationspfusch + jahren + bezahlen

2 Kommentare zu „Installationspfusch von vor 40 Jahren bezahlen?”

Rano Experte!

Die Arbeit wurde vor 40 Jahren durchgeführt,
mir ist nicht bekannt, ob es in der DDR Gewähleistungsansprüche gab.
Jedenfalls hat Dein Vermieter das Objekt irgendwann übernommen - samt Installation.
Grundsätzlich ist der Vermieter für einen ordungsgemäßen Zustand der Wohnung, inklusive Gas-/ Wasser-/ Abwasser-/ Elektro- Installation verantwortlich.
In der BRD war es seit dem Krieg nicht mehr statthaft, Elektrokabel schräg zu verlegen, ich vermute, dass das in der DDR auch nicht anders war.

Kurz gesagt: Hat der VM Dir eine Wohnung mit diagonal verlaufenden Kabeln vermietet ist das sein Problem.

Vielleicht hilft, ihn darauf hinzuweisen, welche weitreichenden Konsequenzen auf ihn zugekommen wären, hättest Du einen elektrischen Schlag mit Verletzungs- oder Todesfolge erlitten.

Gruß
Ralph

marcus.h

Also Danke erstmal für die Antwort. Aus den sicherheitstechnischen Bereich hab ich dieses noch garnicht betrachtet. Die Räume sind sehr hoch ca. 3.40 - 3.60 m. hätte einiges passieren können.

In der Tat ist es prinzipiell nicht so gewesen, das man von Haus aus Leitungen in der DDR quer über die Wand verlegt hat. Allerdings, wenn das Kabel 2 m zu kurz war, wurde zu solchen "Mitteln" gegriffen. Dies meinte auch der Elektroinstallateur ( der mit diesen Kommentar eine Offenbarung ablegte, dies früher selber tun zu müssen.) . Offiziell wurde natürlich alles nach Vorschrift verlegt!
Sein Kommentar hierzu war noch: " Bei solchen DDR Verlegungen hat man meißt eine 50/50 Chance.. ..trifft man ein Kabel oder nicht"

Allerdings wird es schwierig den Vermieter mit solch ein Kommentar zum einlenken zu bringen.

Der Sicherheitsaspekt, wäre schon ehr eine Maßnahme.

Falls es noch weitere Hinweiße gibt, wäre ich sehr dankbar!

Ich möchte gut vorbereitet sein, wenn ich dagegen vorgehe, da ich weiß, das gerade große Vermietervereine dazu neigen, alles ab zu wenden, was Geld kostet.

Apropos. Auf der beigefügten Rechung ( vom Elektriker an den Vermieter ) steht auch nochmal mit drin, das " Der Kabelverlauf war für den MIeter nicht ersichtlich, läuft quer über die Wand."

Eigentlich schon ziemlich eindeutig, eigentlich eine Frechheit, das ich überhaupt dafür zahlen soll, wenn solch ein Kommentar schon mit drin steht.


marcus

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