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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Frau und ich hatten am 15. Dez. 2006 unsere Wohnung zum 31. März 2007 gekündigt. Leider hatte meine Frau die Kündigung nicht mit unterschrieben, obwohl sie mit im Mietvertrag stand. Unser Vermieter schrieb uns 3 Wochen später, nachdem die Frist abgelaufen war um zum 31. März zu kündigen, das die Kündigung rechtwidrig und er sie nicht anerkennt. Wir haben dann sofort die Kündigung mit der Unterschrift meiner Frau ergänzt, aber der Vermieter sagt, dass wir erst zum 30. April kündigen dürfen.

Meine Frage ist, darf uns der Vermieter dadurch die Frist verlängern und bis wann hätte uns der Vermieter bescheid geben müssen, dass mit der Kündigung etwas nicht stimmt.

Gruß
Paul
Stichwörter: spät + vermieters + widerspruch

1 Kommentar zu „Kam der Widerspruch des Vermieters zu spät?”

Susanne Experte!


Meine Frage ist, darf uns der Vermieter dadurch die Frist verlängern [/quote:b44bb]
Ja


und bis wann hätte uns der Vermieter bescheid geben müssen, dass mit der Kündigung etwas nicht stimmt.
Gruß
Paul[/quote:b44bb]
Gar nicht- er hätte Euch auch auflaufen lassen können: bei einer Kündigung müssen alle Hauptmieter unterschreiben, ansonsten ist sie nichtig (nicht "gesetzwidrig) ->Ablage "P"
Weiterhin ist eine Kündigung lediglich "empfangsbedürftig", muss also beim Vermieter eingehen, eine Bestätigung durch den Empfänger ist nicht erforderlich!

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