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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe meine Wohnung nach 7 Jahren gekündigt und bin mir im Unklaren über evtl. Verpflichtungen zur Renovierung.
Folgende Formulierungen finden sich im Mietvertrag:
"Die Wohnung wird unrenoviert vom Nachmieter übernommen. Bei Auszug wird die Wohnung besenrein verlassen" (handschriftl. Eintragung des Vermieters im Mietvertrag.
An anderer Stelle steht dann aber (Im Formular vorgegebener Text): "Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer auf eigene Kosten ... so kann der Vermieter die fälligen Schönheitsreparaturen während der Vertragslaufzeit, spätestens beim Auszug nach dem Grad der Abnutzung gemäß nachstehendem Fristenplan verlangen". Dann kommt ein üblicher Fristenplan. Zum Schluß steht da:"Vermieter kann verlangen, dass der Mieter einen Kostenanteil zu tragen hat für die im Falle des vollen Fristablaufs bei Ende des Mietverhältnisses durchzuführende Schönheitsreparatur. Dieser errechnet sich nach dem Verhältnis zwischen der im Fristenplan vorgesehenen vollen Frist und dem Zeitraum seit der letzten Schönheitsreparatur (entsprechende Prozentzahlen).
Ich bin mir völlig unsicher, was das jetzt für mich bedeutet. Steht die Formulierung"besenrein" nicht im Widerspruch zu den anderen Regelungen?
Und ist nicht die zuletzt aufgeführte Abgeltungsklausel ungültig, weil sie einen starren Fristenplan zugrunde legt?
Vielleicht weiß jemand Rat, würde mich über Rückmeldungen freuen.
Stichwörter: besenrein + renovieren

0 Kommentare zu „besenrein - renovieren”

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