Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich wohne hier in einer 3er-Wg und habe unsere Vermieterin ca. September darüber informiert, dass einer meiner Rolläden nicht funktioniert. Der Gurt war gerissen, das war aber nicht so einfach zu beheben, da über den Rollokasten drübertapeziert ist.
Nachdem ich Sie mehrmals daran erinnern musste und mit Ihr vereinbart hatte, dass Sie mir vor der Reparatur bescheid geben sollte, hat sie mir dann Mitte Dezember eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen, dass sie am nächsten Tag mit einem Handwerker kommt. Ich habe diese Nachricht erst einige Tage später abgehört.
Als ich dann das nächste Mal in mein Zimmer kam war die Tapete aufgeschlitzt (ist sie übrigens bis heute), Fensterbrett, Boden und Alles was sich dort befand war voller heruntergebröckeltem Putz. Als "Leiter" um an den Rolladenkasten zu kommen hat der Handwerker eine Kiste benutzt in der ich mein Bettzeug aufbewahre, leider hat diese oben grosse Schlitze wodurch auch dort überall Putz war.
Meinem Mitbewohner wurde beim Betreten der Wohnung gesagt, dass der Termin mit mir abgesprochen sei.

Ich finde die ganze Angelegenheit recht dreist von meiner Vermieterin, also einerseits das Eindringen in meine Privatsphäre und andererseits die Tatsache, dass wirklich nichts nach der Reparatur wieder saubergemacht wurde.
Kann ich dafür eine Mietminderung verlangen, die gesamte Dreizimmerwohnung kostet 700€, wobei ich fuer mein Zimmer 270€ bezahle.

Vielen Dank schonmal,
willi.

1 Kommentar zu „Rolladenreparatur - Mietminderung”

Susanne Experte!

Mietminderung? Eher wohl Reinigungsgebühr und Abmahnung wg. Hausfriedensbruchs.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.