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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

Ich bin am 30.11.2006 nach fristgerechter Kündigung aus meiner Wohnung ausgezogen. Nach dem Auszug bemängelte die Wohnungsgesellschaft den Anstrich der decken und der Türen und setzte mir eine Frist um diese Arbeiten erneut auszuführen. Vor zwei Tagen kam dann die Endabrechnung, laut Wohnungsgesellschaft war der Anstrich der Decken diesmal in Ordnung, der der Türen aber nicht, woraufhin diese einen Maler hat kommen lassen. Da ich handwerklich zwei linke Hände habe sehe ich ein das dies dann auch wohl notwendig war. Zusätzlich wurde aber von der Kaution ein Mietausfall mit abgerechnet, da der Nachmieter nicht zum 1.12.06 einziehen konnte. Ich zweifel aber aus folgenden Gründen an das der Nachmieter selbst ohne diese Mängel nicht am besagten Tag einziehen konnte.

1. Beim Entfernen der Tapete kam der Putz bis auf das Mauerwerk runter, laut Wohnungsgesellschaft war dies nicht mein Verschulden.

2. An den Wänden befand sich Schimmel der nachweislich nicht durch unser Verschulden entstanden ist, meine Vormieter hatten dasselbe Problem.

Meine Frage lautet jetzt ob die Wohnungsgesellschaft überhaupt einen Mietausfall mir ankreiden kann, da die Wohnung selbst ohne meine Mängel nicht bezugsfähig war. Ich bin über jede Art von Hilfe Dankbar

mfg Thifighter
Stichwörter: auszug + hindernissen

1 Kommentar zu „Auszug mit Hindernissen”

Susanne Experte!

Will ein VM Schadenersatz für Mietausfall abrechnen, so muss er beweisen, dass ein Nachmieter sofort im Anschluss eingezogen wäre und diesen benennen. Da würde es schon helfen, wenn Du den derzeitigen Mieter Deiner alten Wohnung mal befragen würdest.
Für Dich gilt: Wann wurde die Wohnung übergeben? Bist Du erst am 30.11. ausgezogen oder wurde die Wohnung an diesem Tag dem VM übergeben?

Weiterer Aspekt: Bist Du sicher, dass Du zum Streichen verpflichtet warst?

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