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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
Mietvertrag ist unter Dach und Fach jedoch noch keine Wohnungsübernahme.
Ich habe die Wohnung schon einmal in der zwischenzeit bertreten und konnte mir ein genaueres Bild von der "Renovierung" meines Vormieters machen:

  1. - die Wände sind fleckig gestrichen
    - es wurde nicht bis an die Decke gestrichen und auch über den Fußleisten ist ca. 4 cm. nicht gestrichen.
    - Der Flur ist mit zwei verschiedenen Tapeten tapiziert Strukturtapete mal gröber mal feiner)
    - an einer Stelle ist ein wenig Tapette abgerißen
    - in einem Raum fehlt mitten an der Wand Tapete (ein Quadrat von ca. 80x80 cm).
    [/list:u:ae7f9]
    In meinem Mietvertrag steht:[/b:ae7f9]
    Der Mieter übernimmt die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand lt. Übernahmeprotokoll. Bei Auszug verpflichtet sich der Mieter die Wohnung renoviert, d.h. die Raüme handwerksgerecht tapeziert (Raufaser) und weiß gestrichen an den Vermieter zu übergeben.
    [/i:ae7f9]

    Kann ich nun von dem Vermieter verlangen die Wohnung in genau den renovierten Zustand zu bekommen wie ich diese laut Vertrag auch wieder verlassen soll?

    Oder muß ich mich auch drauf einlaßen das zwar die Mängel der Renovierung im Protokoll erfasst werden aber ich nun alles erstmal selber renovieren muß?
    Ich kann ja schlecht beim Auszug die Schäden herstellen die ich vorgefunden habe.

    Mir wäre es natürlich lieb die Wohnung renoviert und somit Bezugsfertig zu erhalten.

    Gruß
    Hans-Peter W.
Stichwörter: bestehen + ordentliche + wohnung

1 Kommentar zu „Kann ich auf eine "ordentliche" Wohnung bestehen?”

Gast Experte!

Sorry habe ausversehen in den falschen Themenbereich meine Frage gepostet.

Wenn möglich biete verschieben in "Mietrecht"

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