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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe folgendes Problem:

Ich habe eine Teilfläche eines Lagergründstücks angemietet und dort Container mit Möbeln gelagert. Das Grundstück war mit einem verschließbaren Tor gesichert. Es befanden sich noch 20 andere Mieter auf dem Grundstück.

Im Juli 2004 bekam ich die Kündigung für April 2005. Anfang Dezember 2004 war ich dann noch einmal auf dem Grundstück für eine Inventur. Als ich im Januar 2005 wieder auf das Grundstück wollte, war das Grundstück vollkommen leer und meine Container waren weg. Ich kam auch nicht mehr auf das Grundstück, da die Schlösser ausgetauscht worden waren.

Als ich beim Vermieter nachfragte, sagte dieser, das Grundstück sei im Dezember von einem Drittunternehmen total geräumt worden. Meine Container – so die Einlassung des Vermieters – seien bereits zum Zeitpunkt der Räumung nicht mehr da gewesen, vielleicht habe ja einer der Mieter das Tor offen stehen gelassen, so dass die Container gestohlen worden sind. Ein Aufbruch des Schlosses hat es nicht gegeben.

Ich hatte für das Betreten des Grundstücks durch Dritte keine Zustimmung erteilt, da ich ja auch nicht informiert worden bin. Der Vermieter bestreitet, dass dieses Unternehmen bei der Räumung das Tor offengelassen oder gar die Container mitgenommen hat.

Meine Vermutung ist aber, dass der Vermieter das Grundstück früher zurück haben wollte und daher einfach mal alles totalentsorgte. Einzig und allein nachweisen kann ich es nicht.

Kann mir wer sagen, ob ich Chancen habe, gegen den Vermieter wegen dem mir entstandenen Schaden vorzugehen!?

Danke im Voraus
Stichwörter: schadensersatz + vermieter + gegen

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