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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
nachdem ich Ende November 2004 nach einer Eigenbedarfskündigung aus einem gemieteten Häuschen ausgezogen bin, bekam ich per Nachsendeauftrag bei der Post(schon in meine neue Wohnung)/Einwurfeinschreiben eine Nachforderung über 230,17€ Nebenkosten, beinhaltend Gebäudehaftpflicht sowie Grundsteuer.
Diese habe ich bezahlt.
Meine Vermieterin ist trotz Eigenbedarfskündigung erst im Sommer 2006 wieder auf ihrem Grundstück eingezogen, seit wann sie umgemeldet ist weiss ich nicht genau.Ich weiß nur aus Befragungen der Nachbarn, daß bis dahin niemand dort gewohnt hat.
Seis drum, ich habe deshalb nicht geklagt, weil ich letztendlich froh war, dieses streitbehaftete Mietverhältnis endlich los zu sein.
Als ich nun Ende Dezember bei einem Freund, dessen Schwester meine Exvermieterin ist, zu Besuch war und ich eben in mein Auto stieg um heim zu fahren, wedelte sie mir mit einer Nebenkostennachzahlung für 2004 vor der Nase rum. Von dieser Nachzahlung wusste ich bis zu besagtem Dezembertag 2006,2 Jahre und 2 Wochen nach meinem Auszug dort , nichts.
Ich war sehr erstaunt darüber, war doch in der ganzen Zeit weder eine Mahnung der angeblich ausstehenden Zahlung noch ein Anruf erfolgt. An Adresse/Telefonnummer hätte sie leicht durch ihren Bruder kommen können, mit dem ich ja befreundet bin.
Sie behauptet nunmehr, diese Nebenkostenabrechnung hätte sich mit der von 2003, die ich ja bezahlt habe, in dem Brief befunden.
Das entspricht nicht der Wahrheit!
Sie hat mir nunmehr einen Brief mit der Nachforderung, zu zahlen bis 31.1.2007, geschickt.
Wie sieht es da rechtlich aus?
Ist das verjährt?
Hat sie nicht versäumt, die Summe bei mir anzumahnen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, falls weitere Informationen nötig sind reiche ich die gerne nach.
Merlyna
Stichwörter: einfordern + jahren + nebenkosten

0 Kommentare zu „Nebenkosten nach 2 Jahren einfordern?”

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