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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

folgendes: habe heute eine Nebenkostenabrechnung mit Nachzahlungsforderung von einer Wohnung bekommen, aus der ich im März 2003 ausgezogen bin.
Hat der Vermieter hier noch einen Ansprch. Soweit ich gesehen hab, gibt es da unterschiedliche Ansichten bzgl. der 12-Monatsfrist. Zählen die 12 Monate ab Auszugstag oder Ende der Abrechnungsperiode?

Danke und Gruß
Rick
Stichwörter: nebenkostennachzahlung + auszug

1 Kommentar zu „Nebenkostennachzahlung nach Auszug”

Gast Experte!

Hi Rick, habe das gleiche Problem...und mittlerweile rausgefunden, dass der Vermieter Anspruch hat, da das Abrechnungsjahr erst am 31.12.2003 endet. Dein Vermieter hat also auf dem letzten Drücker noch den Bescheid rausgeschickt. Gruß, Annette

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