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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
ICh bin am 30.6.03 ausgezogen und habe jetzt die nebenkostenabrechnung erhalten. Gilt hier die JAhresesfrist oder gilt hier die berechnungszeitraumsfrist.. im ersten falle hätte die die rechnung bis zum 30.6. zugeschickt bekommen im zweiten falle bis 31.12. 04. ich fürchte nur das zweite gilt.
lg cedera

0 Kommentare zu „nebenkostenabrchnungsfrist bei auszug”

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