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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe einen "Mietvertrag von bestimmter Dauer mit Verlängerungsklausel". Abgeschlossen am 01.06.03 für 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, d.h. ich könnte jetzt frührestens zum 31.05.05 kündigen. Sind solche Vertäge noch rechtens? Oder kann ich schon früher kündigen?

Vielen Dank, Michael
Stichwörter: vewrlängerungsklausel

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