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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Wir sind letztes Wochenende aus unserer Wohnung ausgezogen. Haben aber noch einige Sachen in der Wohnung stehen und müssen die Wohnung auch teilrenovieren. Mietvertrag läuft bis einschliesslich Februar 05. Jetzt will der Vermieter den Schlüssel für die Wohnung haben, obwohl wir noch täglich in der Wohnung sind, um noch was zu machen und Sachen zu holen.

Das hier steht im Mietvertrag
Zitat:
Falls der Mieter vor Ablauf des Vertrages die Räume endgültig oder auch während der Dauer der Mietzeit zeitweilig verlässt, ist er verpflichtet, einen Wohnungsschlüssel dem Vermieter oder einem vom Vermieter Beauftragten zu übergeben.
Er kann statt dessen den Schlüssel auch bei einem anderen Hausbewohner oder Nachbarn abgeben, dessen Anschrift dem Vermieter mitzuteilen ist. Die Schlüsselabgabe hat auch dann zu erfolgen, wenn der Mieter noch Gegenstände zu erkennen ist, dass er beabsichtigt, die Räume für dauernd zu verlassen.
[/b:3f468]
Unser Vermieter will den Schlüssel aber nicht für den Notfall haben, sondern um potentielle Nachmieter durch die Wohnung zu führen, weil ihm sonst angeblich die Bewerber für die Wohnung abspringen, wenn nicht sofort bvesichtigt werden kann.

Wir haben noch einige Sachen in der Wohnung. Und wir wollen den Schlüssel nicht abgeben , damit dann jeder mit dem Vermieter duch die Wohnung spazieren kann.
Da unser Mietvertrag noch bis zum 28 Februar nächsten Jahres läuft und wir noch Tapete abreissen müssen usw, sehen wir nicht ein, ihm den Schlüssel zu geben.
Wir wären evt. bereit, ihm den Wohnungsschlüssel in einem versiegelten Umschlag für Notfälle zu geben. Aber nicht um mit fremden Leuten durch die Wohnung zu gehen.
Was können wir tun. Bitte helft mir. Bis Donnerstag will er den Schlüssel haben.

Danke
Michaela

3 Kommentare zu „Schlüsselabgabe vor Ablauf des Mietvertrages”

Gast Experte!

Hallo,

sie dürfen auf jeden Fall den Schlüssel behalten, im Normalfall geben sie den Schlüssel bei der Entabnahme ab und nicht vorher.

Wenn der Vermieter die Wohnung neu vermieten will, muss er das mit Ihnen abstimmen, und ggf. müssen Sie die besichtigungen durchführen.

Auch die Klausel in Ihrem MV ist miener Meinung nach nichtig.

Im Zweifell wenden Sie sich an den Mieterbund..

MFG

MiZschie aktiver Benutzer

Danke für die Antwort. Ich habe mit meiner Rechtsanwältin gesprochen. Sie meinte, dass wir für den Notfall einen Schlüssel hinterlegen müssen. Aber eben nur für den Notfall.
Ich habe jetzt ein Schreiben aufgesetzt, was meinen Vermieter wahrscheinlich zum schreien bringt <!-- s ;) --><!-- s ;) -->
Wie im Mietvertrag, §10, Abs. 5, vereinbart, übergeben wir Ihnen einen Wohnungsschlüssel in einem verschlossenen Umschlag für Notfälle.
Dieser Umschlag darf nur geöffnet und der Schlüssel verwendet werden, wenn ein Notfall in der Wohnung ,....................1.OG, eintritt.
Die Besichtigung zwecks Weitervermietung der o.g. Wohnung ist kein Notfall. Für Terminabsprachen sind wir jederzeit über die, Ihnen bekannte, Handynummer zu erreichen und stehen auch jederzeit kurzfristig zur Verfügung.
Bei Schlüsselübergabe, nach Beendigung des Mietvertrages, muss der verschlossene Umschlag wieder an uns übergeben werden. Das Schloss an der Wohnungstür wird dann wieder ausgewechselt und das Schloss eingebaut, dass bei Beginn des Mietverhältnisses eingebaut war.
Sollte ein Notfall eintreten, wobei der Schlüssel, im versiegeltem Umschlag, benötigt wird, müssen wir umgehend benachrichtigt werden.
Sollte der Umschlag geöffnet werden, ohne dass ein Notfall eingetreten ist, sehen wir das als Hausfriedensbruch an und wir werden uns rechtliche Schritte vorbehalten.

[/quote:149f0]
Jetzt bin ich mal gespannt, wie es weitergeht.

Gast Experte!

Hallo,

das Schreiben ist n gute Möglichkeit, sich gegen die Willkür des Vermieters zu schützen.

Ich drücke Ihnen die Daumen und würde mich freuen, vom weiteren Verlauf der Angelegenheit zu hören.

MFG

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