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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Eine Frage, da ich in diesem Punkt inzwischen oft Widersprüchliches gehört habe -

Mein Mietvertrag (so ein Standardvordruck) begann 1999, in ihm steht "die Kündigungsfrist beträgt in den ersten 5 Jahren 3 Monate, nach 5 Jahren Wohndauer verlängert sie sich auf 6 Monate, nach 8 Jahren auf 9 Monate und nach 10 Jahren auf 12 Monate"

Nun habe ich gehört, dass sich für ALLE Mietverträge die Kündigungsfrist für den Mieter auf 3 Monate reduziert hat und diese Klausel dadurch unwirksam ist.

Wo anders wiederum steht, dass diese Klausel weiterhin gilt.
Was dennn nun

Und noch eine Frage - es steht pauschal im Vertrag, "Schönheitsreparaturen werden vom Mieter ausgeführt". Nun hatten wir (leider nicht im Mietvertrag festgehalten...) Renovierung bei Einzug (Streichen, neue Böden). Kaution haben wir deshalb auch bei Einzug keine gezahlt.

Wie ist da die Rechtslage bezüglich Streichen usw. bei Auszug usw.?

Viele Grüße
MK
Stichwörter: mieter + kündigungsfristen

2 Kommentare zu „Kündigungsfristen für Mieter?”

RA Meyer zu Schlochtern Experte!

Hallo,

aufrgund der Änderung des Art. 229 § 3 Abs. 10 BGB zum 01.06.2005 gilt die Kündigungsfrist des § 573c I BGB (3 - Monate) grundsätzlich auch für alle Altmietverträge, die vor dem 01.09.2001 geschlossen wurden, soweit es sich um einen Formularmietvertrag handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Meyer zu Schlochtern
Rechtsanwalt

Michael König

Dankeschön für die Auskunft!

MK

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