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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo meine Lieben,

ich versuche mal meine Situation kurz zu schildern. Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte in der seit etwa eineinhalb Jahren (bzw. noch länger wie wir nun vom Vormieter erfahren haben) erheblich Wasser in den Keller eindringt. Was natürlich mit zunehmder Drainage der deutlich sichtbaren Risse im Boden immer mehr wird. Mittlerweile bei fast jedem stärkeren Regenfall. Da wir bis vor ca. 5 Monaten ein gutes Verhätnis zum Vermieter hatten haben wir die ersten Vorkommnisse (leider) nur mündlich mitgeteilt und ihn aufgefordert das Problem zu beheben (wir haben Zeugen). Die letzten Anmahnungen hat er schriftlich bekommen. Nun hatten wir uns den Keller mit PC, Solarium, Teppich, Fitness ect. eingerichtet bis wir das Problem erkannten. Leider zu spät stellten wir massiven Schimmelbefall fest. (Fotos sind zu Hauff vorhanden) Wir hatten demnach einen enormen Schaden, hohe Entsorgungskosten des ganzen Kellers, den wir mittlerweile nicht mehr nutzen können - und natürlich enorme Zeit aufzuwenden alles zu entsorgen. (Plus Kosten für die Entsorgung) Es war alles verschimmelt und vergammelt. Mittlerweile ist der Keller leer aber der Schimmel an den Wänden deutlich zu sehen. Ich und meine Tochter leiden unter diagnostiziertem Asthma - desweiteren hat meine Tochter eine bestätigte leichte Schimmelallergie. Wir haben die Miete gekürzt um 100 Euro und eine Nebenkostennachzahlung von 250 Euro als Schadensersatz einbehalten. Der Vermieter hat diesen Schaden jetzt der Versicherung gemeldet. (vermutlich um selber noch abzukassieren) Der Vermieter hat sich den Keller während der ganzen Zeit nicht einmal angeschaut. Einziges Versprechen seit Februar, dass er an der Mauer entlang aufbaggert. (dieser Termin steht nun vage für Ende September) Allderings wird das definitiv nicht von einer Fachfirma gemacht sondern von einem "Spezl" von ihm der einen Kleinbagger besitzt. Eines Tages als wir von einem Auslfúg nach Hause kamen hattern wir quer durch den Garten eine abenteuerliche Rohrkostruktion (diese verhinderte den Durchgang des Gartens) die das Wasser aus der Dachrinne ableiten soll. Kein Anruf vorher und kein Anruf nachher - und das alles ohne dass er je den Schaden gesehen hätte. Mittlerweile haben wir dieses Konstrukt aus unserem Garten entfernt, da wir trotzdem während unseres Urlaubes wieder wassereinbruch hatten. Desweiteren wurde die Terrasse im Frühjahr (nach drei Jahren Versprechungen) unsachgemäss von einem Schwazarbeiter gefliesst und dadurch zieht nun auch die obere Aussenwand Feuchtigkeit (mittlerweile deutlich zu sehen) Da wir verständlicherweise mit dem Gedanken des Auszugs spielten hat mein Mann sich in einer anderen Stadt beworben und just eine tolle Stelle bekommen. Unser Auszugswunsch steht nun fix fest. Wir sind auch dabei uns Wohnungen anzusehen. Das Arbeitsverhältnis meines Mannes beginnt am 1.10. Von daher würde ich natürlich gerne so schnell wie möglich hier raus und ein neues Haus beziehen. Meine Frage nun: Inwieweit habe ich eine Chance ausserordentlich zu kündigen? Bzw. fristlos? Sollte ich (habe heute noch drei Besichtigungstermine) nun ein Haus zum 1.11. bekommen ist es möglich vorzeitig hier rauszukommen aufgrund dieser ganzen Umstände? Oder müssen wir die drei Monate einhalten? Ich denke nicht, dass uns der Vermieter in irgendeiner Weise entgegenkommt. Zumal wir definitiv gute Mieter waren (man betrachte sich nur das heruntergekommene Nachbarshaus - welches ihm auch gehört- bzw. deren Garten und all die Arbeit die ich in dieses Anwesen gesteckt habe. Über eine schnelle Antwort würde ich mich echt freuen, da ich heute drei ganz tolle Objekte besichtige die bereits ab November zu mieten wären und ich weder Lust noch Geld habe zwei Monate doppelt zu bezahlen - es aber auch nicht einsehe für einen nicht nutzbaren verschimmelten Keller weiter zu bezahlen.
viele Grüsse und lieben Dank
Judith
Stichwörter: fristlose + hilfe + kündigung + möglich + bitte

4 Kommentare zu „fristlose Kündigung möglich?? schnelle Hilfe bitte!”

fin Experte!

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Susanne Experte!

Bezüglich der Schimmelallergie würde ich mit einem ärztlichen Attest aus gesundheitlichen Gründen ausserordentlich kündigen.

§ 569
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen.

dockstreet23

Hey ihr Lieben!!

Um den sachverhalt kurz zu schildern.

WIr haben im Januar eine Wohnung angeschaut die Baujahr 50 ist. Neu Renoviert das heißt neu gestrichen von oben bis unten. Also das heißt auch die Fenster und einfach alles. Also rund um eine Wohnung im 1 A Zustand.

Wir sind dann zum 1.1.06 eingezogen. Nach einigen wochen mussten wir aber feststellen das die Fenster total undicht waren. Nach 6 Monaten hin und her wurden dann enldich alle Fenster ausgetauscht, bis auf eins, und nun endlich ist seit 1 Monat ruhe und dicht. Das eine Fenster ist so ein Blumenfenster das ca. 50 cm Tief ist und daher ein Stück aus der Mauer rausragt. Das Fenster hat eine Marmor umrahmung also der Rahmen und die Fassade in dem das Fenster steckt ist aus Marmor. Und dieser ragt ohne Isolierung aus der Mauer.

Natürlich ist das Fenster ebenso nicht ganz dicht. Kerzen flackern wie sau und gehen teilweise sogar aus. Zudem kommt, dass im Winter sogar überall Tropfen von der Marmor decke tropfen und das dadurch natürlich auch schimmel entsteht. Sieht also aus wie in einer Tropfsteinhöhle das fenster. Bilder gibt es genug. Lüften oder der gleichen bringt alles nichts. Von der Feuchtigkeit und dem Schimmel mal abgesehen kommt durch dieses riesege 2,30 m breites und 1.50 hohes Fenster enorme Kälte in das Wohnzimmer.

Das Problem wurde zeitglich zu den anderen Fenster dem Vermieter gemledet. Die anderen Fenster wuden ja auch nach 6 Monaten hin und her gemacht aber mit dem großen Fenster wurde bsiher noch nichts gemacht. Ich habe immer wieder angemahnt das die Fenster gemacht weren sollen und meinte damit eigentlich alle.

Mein Problem ist jetzt, kann ich auf die Isolierung oder was auch immer des großen Fensters bestehen oder muss ich damit leben weil das Fenster schon drinne war bei Vertragsabschluss und ich das hätte vielleicht bei Wohnungsbesichtiung erkennen müssen das das Fenster so undicht ist?

Was soll ich tun? Muss der Vermieter das Problem beseitigen?

Danke euch allen!!!

fin Experte!

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