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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
Ich ziehe demnächst 31.04.2006 aus meiner Wohnung aus. Jetzt kam mein Vermieter und will, das ich die Gastherme nochmal warten lasse.
Ich habe aber erst im Dezember 05 die Gastherme warten lassen und bin der Meinung, das es noch nicht notwendig ist, sie schon wieder warten zu lassen. Muß ich sie nochmals warten, obwohl sie erst gewartet worden ist und ich ja auch nicht mal mehr ein halbes Jahr in der Wohnung wohne ?
Danke zwergi
Stichwörter: gastherme + warten

5 Kommentare zu „Gastherme warten oder nicht?”

fin Experte!

Sie müssen diese nicht warten lassen. Die Zählerstände aber sollten abgelesen werden. Vielleicht verwechseln Sie dies?

Rano Experte!

Die Wartung hat lt. MV wahrscheinlich nur 1x jährl. zu erfolgen.
Von diesem Zeitraum hast Du zum Auszug bereits 4-5 Monate 'verbraucht'. Vorschlag 1: Biete Deinem VM den anteiligen Geldbetrag.
Vorschlag 2: Lasse nochmal warten, falls der VM (ggf. der Nachmieter) 7 bis 8 Zwölftel der Rechnung übernimmt.

Bitte
Ralph

Susanne Experte!

Die Frage ist hier, was genau[/b:a911e] ist im MV vereinbart????

Die Wartung 1 Mal pro Kalenderjahr oder eine jährliche Wartung?
Die järliche Wartung ist turnusgemäss 1 Mal innerhalb von 12 Monaten und die wird nicht mehr geschuldet.

Ob die kalenderjährliche geschuldet wird (in Bezug auf den Auszug), darüber könnte man streiten....

zwergi

Danke für die Tips.
Ich habe jetzt gesehen, es steht nur auf dem Übergabeprotokoll drauf, das die Wartung der Heizung der Mieter 1x im Jahr selbst trägt. Ich denke ich werde es drauf ankommen lassen, werde die Wartung nicht machen, weil ichs ja erst gemacht habe und der nächste der einzieht würde sich freuen. Und außerdem habe ich keine Kaution hinterlegt, also hat er kein Druckmittel. Und soweit ich weiß kann er wahrscheinlich sowieso nicht klage, weil er zuviel Dreck am stecken hat, da würde er schlafende Hunde mit wecken.
Das einzige wird sein das er mir die Wohnung nicht abnimmt deswegen. Er hat gesagt, das sich das Mietverhältniss dann automatisch verlängern würde um 1/4 Jahr.Ist das wirklich rechtens so oder kann er das nicht tun wenn es nur an der Heizung hängt ? Ich würde dann am 30.04.2006 einfach die Schlüssel in den Briefkasten werfen,das Problem ist nur ich hätte kein Übergabeprotokoll von der Abnahme. Kann mir jemand helfen?
Danke

Rano Experte!

Danke für die Tips....
... Er hat gesagt, das sich das Mietverhältniss dann automatisch verlängern würde um 1/4 Jahr. ...

...das Problem ist nur ich hätte kein Übergabeprotokoll von der Abnahme. Kann mir jemand helfen?[/quote:21c71]

a) Das ist Kappes. Wenn überhaupt, dann monatsweise.
Allerdings würde er wegen einer (überhaupt nicht anstehenden) Thermenwartung das nie und nimmer vor Gericht durchbekommen.

b) Ein Übergabeprotokoll gehört nicht unbedingt zu der Beendigung eines Mietvertragsverhältnisses! Zur Beweissicherung solltest Du ein Statusprotokoll mit einer (vor Gericht) glaubwürdigen Person (im Idealfall ein Beamter) und gaaaanz vielen Bildern anfertigen. Das ist ja heutzutage dank Digicam kein Problem mehr.
Naja und die Rechnung über die Wartung solltest Du vorläufig auch unter 'Wichtige Dokumente' abheften!

Gruß
Ralph

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