Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

der Vermieter hatte vor 3 Monaten bescheid gesagt, dass die Wasserzähler in der Wohnung ausgetauscht werden müssen und hat einen Termin genannt.

Jetzt hab ich erfahren, dass mein Mitbewohner ihm nicht bescheid gesagt hat, dass wir an diesem Tag nicht können.

Der Vermieter hat die Wohnung (ohne unser Wissen, weil wir an diesem Tag nicht dort waren) betreten und hat die Zähler getauscht.

Wir haben uns erkundigt und 1,5 Monate später die fristlose Kündigung an den Vermieter gesendet, dieser aber wiederspricht, weil wir ihm nicht gesagt hätten, dass wir an dem Tag des Austauschs nicht können.

Wer hat jetzt Recht?

MfG Tobias
Stichwörter: kündigung + fristlose + gültig

3 Kommentare zu „fristlose Kündigung gültig?”

Susanne Experte!

Warum ist doch völlig irrelevant!

Hausfriedensbruch ist Hausfriedensbruch - das muss natürlich als Kündigungsgrund in die Kündigung rein.
Schiebt doch einfach eine Strafanzeige hinterher, der wird schon merken, was Vater Staat dazu sagt!

Flashgrabber

Danke, hab noch eine andere Frage.

Nach dem Räumen aller Möbel, haben wir festgestellt, dass die ganzen Außenwände voller Schimmel sind, richtig dick mit Pelz. Und auch so, waren alle Fenster im Winter nass und "vereinzelt" Schimmelbildungen an den Außenwänden in Bodennähe.

Der Vermieter meinte damals, dass es am falschen Lüften läge, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich durch falsches Lüften so viel Schimmel bildet, hab ich noch niergens gesehen.

Im Mietvertrag steht auch, dass alle Möbel 10cm von der Wand wegstehen sollen, da kam mir der Verdacht, dass er es vielleicht weiß, dass das Haus schimmelt. Erlaubt und zumutbar sind max. 3cm Abtand von der Wand.

Jetzt die Frage, wir haben weniger Miete gezahlt. Der Vermieter meint jetzt das ist nicht zulässig und wir haben die Miete vollständig zu zahlen. Weiter könnten wir einen unabhängigen Gutachter beauftragen, der sich das anschaut und urteilt an wem die Schuld liegt.
Liegt die Schuld an uns, müssten wir für den Schaden aufkommen, liegt die Schuld an ihm, muss er zahlen.

Könnt ihr mir dazu was sagen, wie sowas im allgemeinen abläuft?

Grüße Tobias

Susanne Experte!

Grundsätzlich gilt bei Mietminderung: der Mieter muss den Mangel beweisen, der ist bei Schimmel ja offensichtlich. Allerdings muss der VM beweisen, dass es keine Baumängel sind, d.h. der VM muss die Schuld des Mieters nachweisen.
Will er demnach die volle Miete oder die Schadensbeseitigung seitens des Mieters, muss er schon den Gutachter beauftragen.

So wie Du den Schimmel beschreibst ist hier sicher auch wg. Gesundheitsgefährdung eine ausserordentliche (fristlose) Kündigung möglich.

Dazu habe ich auch die Meinung eines Fachanwalts gefunden:

http://www.123recht.net/article.asp?a=753[/url:ec704]

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.