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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wir werden demnächst unsere WG auflösen und aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, in der in 6 Jahren über 10 verschiedene Leute gewohnt haben.
Eine Kaution über 1200 DM wurde damals gezahlt.
Mir ist bewusst, dass es Renovierungsfristen für Nassräume und Wohnräume gibt. Diesen sind wir jedoch nie nachgekommen und müssen nun so oder so die komplette Wohnung renovieren.
Meine Frage nun: Sollten wir die Renovierung nicht selbst vornehmen, sondern den VM mit diesen Arbeiten alleine lassen... wie hoch kann der Zahlungsanspruch des Vermieters sein?
Ich meine: Kann er zusätzlich zu dem als Kaution hinterlegten Betrag (inklusive Zinsen) Nachzahlungsforderungen an uns stellen, sofern wir keinen Mangel (grob fahrlässig) selbst verschuldet haben?

Das Anstreichen einer Wand in einer anderen Farbe (gelb und orange) gilt hier sicher als selbst verschuldet, soviel kann ich mir schon denken.
Aber wie sieht es mit Schleifen des Parketts aus?
Ausserdem haben wir in der Küche Bodenfließen, die allerdings eher den Eindruck von Wandfließen machen und daher anfälliger sind und schon einige Macken haben...

Nochmal meine Frage: Kann der VM uns zu einer Zahlung zwingen, die den hinterlegten Kautionsbetrag übersteigt?

danke für Antwort, johannes
Stichwörter: kaution + renovierung + vs

1 Kommentar zu „Kaution vs. Renovierung”

Susanne Experte!

Erst einmal sollte der Mietvertrag überprüft werden, ob die Renovierungsklauseln überhaupt wirksam sind, da hat sich in der letzten Zeit ziemlich viel getan.

Parkett abschleifen gehört z.B. nicht zu den Schönheitsreparaturen. Gibt es dazu eine Klausel im Mietvertrag? Wenn ja, bitte genauen Wortlaut.

Sind die Schönheitsreparaturen allerdings wirksam auf den Mieter abgewälzt und der Mieter unterlässt diese, kann der VM eine Fachfirma beauftragen.
Ganz sicher werden die Kosten einer Fachfirma über die von Dir genannte Kautionshöhe hinausgehen. Werden die Kosten nicht beglichen, kann der VM auf Zahlung klagen, dann wirds richtig teuer, denn dann kommen noch Anwalts- und Gerichtskosten dazu.

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