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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi,

Ich brauche mal ein paar Tipps für die Wohnungsabnahme am 31.08..
Wir haben gekündigt und am 31.8. läuft der Mietvertrag ab und da ist früh um 9.00 Uhr die Abnahme. Gemalert und saubergemacht ist die Wohnung schon. Also in einem sauberen Zustand. Der Teppich ist schon seit das Haus damal fertig renoviert wurde drin. Also seit 1994. Demnach ist er 12 Jahre alt. Als ich einzog hatte er schon Flecken. Protokoll wurde damals nicht gemacht. Ich habe gehört das ein Teppich alle 5-7 Jahre gewechselt werden muss. Stimmt das? Demnach ist der Teppich ja Dauerabgenutzt.

Dann sprach mich heute der Vermieter an, es wäre am Anfang (Vor drei Jahren) eine Toilettenbrille im Wert von 150 Euro drin gewesen. Dies stimmt aber nicht. Es war sichtbar eine gebrauchte billige Toilettenbrille gewesen. Diese ging dann kaputt, woraufhin wir uns eine neue kauften. Diese neue haben wir mit in die neue Wohnung mitgenommen. Der neue Vermieter sagte, das dies Hygieneartikel sind und von einem selbst zu tragen sind.

Was soll ich denn nun im Bezug auf diese Toilettenbrille machen?

Ich danke euch schon im voraus.

Gruss Dani
Stichwörter: tipps + wohnungsabnahme + brauche

4 Kommentare zu „Brauche Tipps für die Wohnungsabnahme am 31.8.!!!”

Susanne Experte!

Teppiche haben eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 10 Jahren. Eine normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten. Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, werden nach dem Zeitwert abgerechnet, d.h., es wird ein Abzug "neu für alt" gemacht. Da der Zeitwert eher gegen Null tendiert, kann der VM nichts mehr verlangen.
Eine Klausel im Mietvertrag, die eine Grundreinigung des Teppichs verlangt, ist allerdings gültig.

Gibt es kein Übergangsprotokoll, in dem diese goldene Klobrille (hört hört, 150.- € für eine Klobrille) vermerkt ist, müsste der VM das erst mal beweisen.

hh Profi

Bezüglich des teppichs ist der zeitwert bei 0, so dass da nichts passieren kann.

Die Klobrille fällt wahrscheinlich unter die Kleinreparaturklausel, wenn so etwas in Eurem Vertrag vorhanden ist. Sollte das der Fall sein, dann muss eine defekte Klobrille auf Eure Kosten erneuert werden.

Auf keinen fall könnt Ihr jedoch die Toilette ohne Klobrille hinterlassen.

carriedani

danke erst mal für die Antworten.

Bezüglich der Toilettenbrille sehe ich es nicht ein. eine neue zu hinterlassen, wenn ich eine gebrauchte, fast defekte Toilettenbrille erhalten habe. Auch aus Hygienischen Gründen habe ich diese dann entfernt.

In unserer neuen Wohnung war auch keine Toilettenbrille vorhanden.

gruss Dani

Susanne Experte!

Für die Brille ist lediglich der Zeitwert zu ersetzen, der berechnet sich aber aus dem Anschaffungswert, den natürlich der Vermieter zu belegen hat.

Was ist der neuen Wohnung ist spielt nun mal gar keine Rolle!
Du hast die alte Wohnung mit einer Brille gemietet und dies mit Unterschrift unter den Vertrag so akzeptiert,
Bei der neuen Wohnung gehört eine Toilettenbrille lediglich nicht zur Mietsache.
Die hygienischen Gründe sind in dieser Hinsicht auch zweitrangig, Du bringst ja auch nicht eine eigene Klobrille mit ins Hotel, oder?

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