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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Moin!
Ich hatte einen befristeten Mietvertrag, welcher als Enddatum eindeutig den 18. des Monats festgelegt hatte. Dementsprechend habe ich als letzte Miete auch nur die 18 Tage gezahlt, sprich 18/30 der Monatsmiete. Nun will mein Vermieter aber die Miete für den gesamten Monat haben und solange die Kaution einbehalten. Angeblich existieren entsprechende Urteile. Beim Mieterschurtzbund erhielt ich dagegen die Auskunft, ich hätte richtig gehandelt. Wer ist im Recht?
Grüße
Stichwörter: befristet + tagesgenaue + vertrag + abrechnung

2 Kommentare zu „Befristet. Vertrag: Tagesgenaue Abrechnung?”

fin Experte!

Es gilt was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn dort der 18. schwarz auf weiß gilt, dann ist das zwar ungewöhnlich und nicht üblich aber wer weiß.
Steht das dort nicht ausdrücklich, dann muß selbstverständlich immer die gesamt Monatsmiete gezahlt werden.

hh Profi

Wenn Dein Vermieter solche Urteile kennt, dann kann er diese ja nennen.

Ich sehe das auch so, dass Du richtig gehandelt hast.

Du kannst ja einmal versuchen, genauso selbstsicher aufzutreten: Drohe ihm an, ihn auf die Auszahlung der Kaution zu verklagen. Die entsprechenden prozesskosten müsste er dann selbst tragen, weil er so einen Prozess mit Sicherheit verlieren würde.

Warte dann einmal ab, wie er auf so etwas reagiert.

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