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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben die Wohnung unseres Opas gekündigt, der Anfang Oktober verstorben ist. Er hat über 50 Jahre in der Wohnung gewohnt und ist nach dem Krieg in diese Wohnung "eingewiesen" worden. Der Vermieter ist uns mit der Kündigungsfrist entgegengekommen (1 1/2 statt 3 Monate). Wir sind nun davon ausgegangen, daß es reicht, diese Wohnung besenrein zu verlassen. Der Vermieter möchte jedoch, daß wir sämtliche Tapeten von den Wänden entfernen. Ist das zulässig? Leider haben wir im Nachlass keinen Mietvertrag gefunden. Die Wohnung ist in einem sanierungsbedürftigem Zustand. Ich hoffe ihr könnt uns da weiterhelfen.

Danke
Chelona
Stichwörter: mieters + tod + kündigung

2 Kommentare zu „Kündigung nach Tod des Mieters”

FischkoppStuttgart Experte!

Das entfernen der Tapete kommt einer Sanierung gleich.
Mieter sind pauschal nur für "Schönheitsreparaturen" zuständig.

Ausserdem:
Wer sagt, das sie überhaupt was machen müssen. Wenn kein Mietvertrag vorliegt, gilt das Gesetzt.
"Schönheitsreparaturen sind Sache des VM, ausser es ist anders vereinbart"

Aber mal ganz ehrlich.
Wenn der VM ihnen mit 1 1/2 Monaten weniger Miete entgegen kommt, kommen sie ihm doch auch entgegen.
Mit genügend Freunden ist das sicherlich innerhalb eines Wochenendes getan

Chelona

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Ich denke auch, wir müßten eigentlich nichts machen (kein Mietvertrag) aber wir wollen uns nicht mit dem Vermieter streiten. Er ist eigentlich ganz umgänglich, möchte nur nicht mehr viel in das Haus investieren. So haben wir uns darauf geeinigt, daß wir weiß über die alten Tapeten streichen. Das geht schneller als Tapete runterreißen und der Vermieter kann die Wohnung so wieder vermieten (sehr geringe Miete). Außerdem hätten wir sonst auch noch die Styroporplatten von der Decke entfernen müssen, da wäre uns wahrscheinlich noch der Putz entgegen gekommen.

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