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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich hab hier gerade echt ein großes Problem und Fragen über Fragen.

Vor einigen Wochen habe ich zusammen mit einem bekannten ein ladenlokal angemietet, welches zu 51 % unserer Vermieterin gehört und zu 49% ihrem Mann.
Heute kam der Anruf von ihm das er auf den Weg nach Italien sei und seine Frau und er sich getrennt hätten und sie im affekt das Haus in dem auch das besagte Ladenlokal ist verkauft hat.

Frage Nr 1.
Kann sie so einfach das Haus verkaufen oder kann sie nur ihre 51 % als Mehrheitseignerin verkaufen?

Frage Nr 2. Muss der neue Mehrheitseigner bzw neue Hausbesitzer unseren Mietvertrag ( Standard Mietvertrag für ladenlokale) übernehmen ?

Frage Nr 3. Dürfen wir als Pächter einfach die Schlösser des ladenlokals austauschen ( Grund: wir wollen nicht, das sie auf die grandiose idee kommt irgend nen Mist in dem laden an zu stellen um ihrem Mann eins rein zu würgen oder ähnliches )


Wär super, wenn ich schnell antworten bekommen könnte.


Lg

perhaps

1 Kommentar zu „Pachtvertrag übernahme bei Verkauf / Mehrheitseignerin”

Susanne Experte!

Ja, Du darfst die Schlösser wechseln.
Der Vertrag wird vom Käufer übernommen. Achtung, bei Gewerbeverträgen auf die Kündigungsfrist achten! Es kann natürlich sein, dass ein neuer Eigentümer den Vertrag kündigt.

Eine Teilungsversteigerung (?) ist möglich.

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