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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Schönen guten tag!

hier bei uns in einer dreier WG gibt es ein Problem. Einer meiner Mitbewohner hat sich kurzer Hand entschlossen von heute auf morgen mit seiner Freundin zusammen zu ziehen. Problem ist das er, da ich ihn schon seit mehrern Jahren kenne und eigentlich zu meinen Freunden zähle, hier aufgenommen habe! Leider hat es der Vermieter in VIER MONATEN nicht geschafft ihn als dritte Partei in den Meitvertrag aufzunehmen!

Seiner Aussage nach möchte er aus "freundschaftlichen" Gründen den August noch bezahlen, sieht sich dann aber nicht, auf Grunde der neuen Wohung (die er ab 1.8.2006 gemietet hat) nicht in der Lage auch den September zu bezahlen, falls sich kein Nachmieter findet. Leider macht er auch keine Anstalten einen Nachmieter zufinden. Meine Frage ist nun: handelt es sich hier um einen mündlich geschlossen Meitvertrag im Sinne von Hauptmieter und Untermieter? Ausserdem hat er NIE eine schriftliche Kündigung verfasst oder zukommen lassen, wie es eigentlich gesetzmäßig Verlangt wird, egal ob es sich um einen schriftlichen oder mündlichen Vertrag handelt. Nimmt man nun Ende Juni als Kündigungszeit, ist er dann verpflichtet auch den September zu zahlen, welcher ja auch in die 3 Monate fallen würde. Was ist hier eine Gesetzes Grundlage, um von ihm die Miete zu forden? ist es zulässig Miete mit der Kaution zu verrechnen?

Für eine Antwort oder Lösungvorschläge wäre ich SEHR, SEHR DANKBAR!!!

mfg
Stichwörter: hilfe + mitbewohner

1 Kommentar zu „Hilfe.... Mitbewohner”

Mieter Profi

Hallo,
Ob ein mündlicher Untermietvertrag zustande gekommen ist, kann man als Außenstehender nicht beurteilen. Hier kommt es entscheidend darauf an, wer was (notfalls vor Gericht) bezeugen kann.

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