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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Das Problem sollten Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber klären. Ihren Schilderungen zufolge sind Sie ja noch nicht gekündigt. Im Kündigungsfall sofort Ihre Wohnung fristgerecht kündigen und zu den Eltern ziehen.
Ob Ihr Vermieter auf dem Dorf wohnt oder nicht, ob Sie lieb fragen oder nicht, tut nichts zur Sache. Auch auf dem Dorf gelten die Mietgesetze. Und diese verpflichten Sie zur Mietzahlung bis zum Ende Ihrer Mietzeit.
Tun Sie das nicht, so fügen Sie dem Vermieter einen wirtschaftlichen Schaden zu und sind ersatzpflichtig.
Stichwörter: kündigung + schnelle + hilfe

1 Kommentar zu „Hilfe ! schnelle Kündigung oder nicht ?”

Fressbaeckchen Experte!

Und so nebenbei: Wie kann denn der liebe Ex für den Verlust des Arbeitsplatzes sorgen? Sollte das so sein, geh auf jeden Fall zum Arbeitsgericht. Und, sollte dein Ex ein paar Märchen über dich erzählt haben hat er sich sogar strafbar gemacht. Ich wär da dann gnadenlos.

Was die Kündigungsfrist angeht (des Mietvertrages!), guck noch mal genau rein, was da geschrieben steht ---> siehe das, was Christoph schon gesagt hat!

Ralf

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