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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Liebes Forum!

folgender Sachverhalt: Mieter A unterzeichnet einen Mietvertrag mit Vermieter B. Der Mietvertrag wurde über einen Makler abgewickelt. Der Vertrag beinhaltet, dass KEINE Kaution entrichtet wird. Die Kaution ist im Vertrag gestrichen.

Mieter A bekommt nun, nachdem er eingezogen ist, vom Makler die Information, dass der Vermieter B doch gerne eine Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten hätte.

Muss der Mieter A diese entrichten?

Vielen Dank!

0 Kommentare zu „Einforderung Kaution nach Vertragsunterzeichnung!!”

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