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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

im Zeitraum von 1.10.2003 - 31.01.2006 wohnte ich zur Miete in einer 2er WG(ca. 60m^2). Die Miete umfasste ein Zimmer(ca. 18m^2) und die Mitbenutzung von Bad, Küche, etc.

Montatl. Miete: € 231,00
Nebenkostenvorauszahlung: € 38,00
Kaution: € 700,00

Vor einigen Wochen bekam ich Post vom damaligen Mitbewohner und Vermieter.
Er fordert eine Nebenkostennachzahlung für den Zeitraum 1.10.2003 - 29.01.2006[/b:2cf6b] von insgesamt € 2624,00[/b:2cf6b](Heizkosten: € 1713,00, Warmwasser: € 347,00)!

Soviel ich weiß, darf der Abrechnungszeitraum nicht > als 12 Monate sein. Aber was muss[/u:2cf6b] ich zahlen, nur die letzten 12 Monate?
Die Heizkosten kommen mir doch recht hoch vor, gibt es da vielleicht eine Höchstgrenze die herangezogen werden kann?
Ausserdem hat er meine Kaution für die Begleichung der Nebenkosten einbehalten, ist das Rechtens?

Wäre nett wenn mich hier jemand aufklären könnte, Danke im voraus für die Hilfe.

mfg,
Peter

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung, Abrechnungszeitraum > 12 Monate”

fin Experte!

Sie müssen nur die Nebenkosten für 2005 und den Monat Januar 2006 zahlen. Alles andere kommt zu spät. Da hätte Ihr Mitbewohner eher daran denken müssen. Daneben müssen Sie seine Abrechnung auch nachvollziehen können und Gesamtrechnungen einsehen dürfen.
Das können Sie auch beim Vermieter tun. Die gesamte Kaution kann er nicht einbehalten, da Nebenkosten für 2003 und 2004 nicht mehr anfallen. Nur die Kosten für 2005 und 2006 kann er als Teilbetrag einbehalten, muß Ihnen aber nach Abrechnung wieder einen Teil auszahlen, falls die Kosten weniger betragen als der von ihm einbehaltene Teil.
Ihre Kosten erscheinen mir auch zu hoch. Gehen Sie zum Vermieter und klären das. Nehmen Sie das Schreiben mit.

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