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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe meine Wohnung mit Miet-Beginn 01.06.2005 gemietet. Schlüsselübergabe war am 13.05.2005 für Renovierungsarbeiten. Eingezogen bin ich tatsächlich am 06.06.2005.

1. Jetzt bekam ich meine erste Nebenkostenabrechnung, abgerechnet ab 13.05.2005. Gehe ich Recht in der Annahme, dass das falsch ist? (Es wurde nichts dazu vereinbart). Ich wäre u.U. noch bereit, die Verbrauchskosten (Wasser, Strom, Heizung) ab 13.05.2005 zu zahlen, alles andere erst ab Beginn des Mietverhältnisses. Info: Die Wohnung stand seit Oktober 2004 leer.

2. Es handelt sich um einen Wohnblock mit insgesamt 18 Parteien. Bei uns im Eingang (6 Parteien) wohnt im EG ein Ehepaar, das als Firma (GbR) auftritt (Schild an der Wohnungstür und außen am Haus). Fallen für Gewerbe höhere Nebenkosten an, wenn ja, welche? (Müll, Grundsteuer?)

Ich hatte bisher ein gutes Verhältnis zu meinem Vermieter und möchte das eigentlich auch behalten. Allerdings muss ich mit jedem Cent rechnen und möchte nicht mehr als nötig bezahlen.
Stichwörter: wann + nebenkosten

2 Kommentare zu „Nebenkosten, ab wann?”

fin Experte!

Mietzahlungen fallen zum im Mietvertrag vereinbarten Vertragsbeginn an.
Wenn Sie ca. zwei Wochen vorher schon die Schlüssel bekommen haben, so ging der Wohnungsbesitz bereits zu diesem Zeitpunkt an Sie über. Natürlich fallen dabei auch Nebenkosten an. Das sind Verbrauchskosten und diese kann der Vermieter ab Schlüsselübergabe verlangen. Sie haben ja sicher Wasser verbraucht, sind auf Toilette gegangen, Strom etc.
Mieter unterschätzen immer die Bedeutung einer Schlüsselübergabe. Bedenken Sie bitte auch, dass es sich um eine Kulanz des Vermieters handelt, wenn er Ihnen schon vor Mietbeginn die Schlüssel übergibt. Dazu ist er nämlich nicht verpflichtet. Außerdem hat kein Vermieter mehr die Kontrolle über die Mieter wenn schon Schlüssel übergeben wurden. Er kann nicht wissen ob diese z. B. nicht doch schon vor Mietbeginn in der Wohnung wohnen vor Mietbeginn.
Daher würde ich an Ihrer Stelle die Abrechnung so akzeptieren.

urkoe

Wie ich bereits schrieb, bin ich ja bereit, die Verbrauchskosten zu zahlen, nicht aber Grundsteuer, Müllabfuhr... Der Vermieter weiß genau, dass ich im Mai noch nicht in der Wohnung gelebt habe.

Würde mich freuen, wenn der 2. Teil meiner Frage noch beantwortet würde. Danke.

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