Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

ich weiß nicht, ob diese rubrik richtig ist. wenn nicht, bitte moderatoren einfach verschieben... danke.

zum fall:

ein unverheiratetes paar zieht in eine genossenschaftswohnung ein. sie unterschreibt den mietvertrag. das paar bekommt ein gemeinsames kind.
die miete wird geteilt, auch nach der eingetroffenen trennung. zuschüsse vom sozi für die wohnung bekommt der mann. sie geht nach der geburt jetzt wieder halbtags arbeiten und verdient 1200,- €.

die trennung ist für alle beteiligten ein großes desaster. die frau gängelt den mann, indem sie ständig auf auszug des mannes drängt und droht, ihn in die heimat schicken zu lassen, wenn er dem nicht nachkommt. der mann ist ausländer und kaum herr der lage aus mangel an verständnis und unsicherheit über die rechtslage. ich selbst habe zwei mal erlebt, wie die frau hysterische anfälle hatte, mit schreibendem kind auf dem arm halsüberkopf die wohnung verließ, und sich vom mann nicht beruhigen lassen wollte.

die frau geht nun vorrübergehend zu den eltern, die den mann ausgrenzen, auch auf dringenden wunsch das kind zu sehen, wird dem nur sehr nachlässig entsprochen von seiten der mutter. der mann macht sich große sorgen, dass dem kind etwas passiert, und er nicht eingreifen kann (missbrauch, unfall etc.). deshalb möchte er regelmäßig besuchszeiten und eine ordentliche wohnung, um dem kind geborgenheit zu geben.

nun bekommt der mann einen brief vom anwalt, er müsse bis zum 21. juni aus der von der frau vorübergehend verlassenen wohnung ausziehen weg. umzumutbarer härte gegenüber d. frau und dem kind (angeblich gewalttätig). er soll bis zu genanntem datum alle möbel und den keller geräumt haben. die wohnungssuche blieb bisher erfolglos, da ausländer. der zugeteilte sozialberater schmeißt ihm steine in den weg. alles in allem ist die situation hoffnungslos. anwalt meint, wenn er dieser aufforderung nicht folgt, müsse er vor gericht gehen. der mann hat verständlicherweise große angst und kann sich nicht zur wehr setzen oder sich verständlich ausdrücken.

der mann ist hochdepressiv, selbstmordgefährdet und in therapie. aufgrund des anwaltlichen briefes bekommt der mann vom sozi ein bett in einem asylantenheim (er ist kein asylant). sein hab und gut kann natürlich nicht mit, soll aber bis 21. juni aus der wohnung entfernt worden sein.

wie sieht die rechtliche lage aus? bitte dringend um hilfe... danke!

tanja
Stichwörter: frau + lebensp + mittellosem + verlangt + auszug

0 Kommentare zu „Frau verlangt Auszug von mittellosem Lebensp.”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.