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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe da ein Problem mit meinen ehemaligen Mitbewohnern. Ich habe 10 Monate in einer 3er WG gewohnt (von Januar bis Oktober), war von diesen 10 Monaten im Übrigen aber nur etwa 7 anwesend.
Im November letzten Jahres ist die Nebenkostenabrechnung gekommen (also ist anzunehmen, dass sie auch im Vorjahr zu diesem Zeitpunkt gemacht wurde, zu dem ich noch gar nicht in besagter Wohnung wohnte).
Ich war zu diesem Zeitpunkt schon seit 2 Monaten aus- und ein neuer Mieter eingezogen.
Nun das Problem: Meine ehemaligen Mitbewohner verlangen, dass ich für 7 Monate, die ich in diesem Zimmer faktisch verbracht habe, die HÄLFTE der gesamten, für ein GANZES Jahr erstellten Nachzahlung berappe. Ich sehe das aber nicht ein, weil ich der Meinung bin, dass sie mich ganz eiskalt abzocken wollen. Jetzt drohen sie mir sogar mit einem Anwalt. Allerdings habe ich nie einen Miet- oder Untermietvertrag für dieses Zimmer unterschrieben.
Was könnt ihr mir dazu raten?
Stichwörter: wg + nachzahlung

3 Kommentare zu „Nachzahlung WG”

fin Experte!

Für ein ganzes Jahr wird die Abrechnung immer erstellt (muß auch), nicht Ihre Nachzahlung. Und da haben wir schon das Verständnisproblem. Normalerweise müßten Sie sogar für 10 Monate Nebenkosten zahlen, also auch für die Monate Ihrer Mietzeit in denen Sie nicht mehr in der Wohnung waren. Auch das wäre rechtens. Wenn man Ihnen nun die Hälfte Ihrer Zeit aus der Gesamtabrechnung anrechnet so ist das doch mehr als kulant. Was wollen Sie denn da geändert haben?

Lycana

-Ich glaube, wir haben da ein gravierendes Kommunikationsproblem.
Meine Ex-Mitbewohner verlangen von mir, dass ich die Hälfte des GESAMTEN Nachzahlungsbetrages für die komplette Wohnung bezahle... die an sich schon gedrittelt werden müsste. DAZU käme noch der Sachverhalt, dass ich nicht einmal ein ganzes Jahr da gewohnt habe.
Und ich wüsste gern noch, inwiefern sie mich ohne Vertrag rechtlich belangen könnten-

fin Experte!

Selbstverständlich müssen die Nebenkosten gedrittelt werden, bzw. Ihre Nebenkosten dann auf Ihre Mietzeit ausgerechnet werden. Wenn keine Einigung zu erzielen ist, mal mit dem Vermieter sprechen und dann ein Schreiben aufsetzen. Notfalls einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen. Der kostet zwar Geld, kann aber mit einem einzigen Schreiben die Mitbewohner zur Vernunft bringen.

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